Anti-Minarett-Initiative Initiativ-Komitee prüft Strafanzeigen

  • Publiziert: 08.10.2009, Aktualisiert: 14.01.2012

BERN – Das Komitee der Anti-Minarett-Initiative will die Plakatverbote nicht einfach hinnehmen. Inzwischen finden die Schweizer Städte nach wie vor keine gemeinsame Position zum umstrittenen Plakat.

Es würden verschiedene rechtliche Schritte ins Auge gefasst, sagte Walter Wobmann, Präsident des Initiativkomitees und SVP-Nationalrat, am heute Abend auf Anfrage.

Einerseits werde geprüft, ob Strafanzeige gegen jene Personen eingereicht werden soll, welche die Verfügung zu den Aushang- Verboten unterschrieben haben, sagte Wobmann zu einem Bericht von «Tele Züri». Die Meinungsäusserungsfreiheit werde mit den Verboten stark behindert.

Andererseits könnte auch gegen die Verfügung als solches rechtliche Schritte eingeleitet werden, sagte Wobmann weiter. Entschieden sei allerdings noch nichts. An der nächsten Vorstandssitzung wolle das Initiativkomitee das weitere Vorgehen festlegen.

Inzwischen haben sechs grössere Städte das Plakat bewilligt; vier haben den Aushang untersagt.

Am Donnerstag schlossen sich Zürich, Winterthur, Luzern und Biel den Städten Genf und St. Gallen an und bewilligten das Plakat. Freiburg gesellte sich zu Basel, Lausanne und Yverdon VD. Diese verbieten den Aushang im öffentlichen Raum.

Auch die Städte, die von einem Verbot absehen, stehen allerdings nicht ohne Einschränkungen hinter dem Plakat. Sie üben harsche Kritik, wie dies am Mittwoch bereits die Eidg. Kommission gegen Rassismus (EKR) getan hatte.

Wie schwer sich die Städte tun, lässt sich an der gewundenen Formulierung ablesen, mit der etwa die Stadt Biel die Aushänge bewilligte. «Der Gemeinderat empfiehlt der für die Plakatierung auf Gemeindegebiet zuständigen Allgemeinen Plakatgesellschaft APG nicht, die Minarettplakate nicht aufzuhängen», heisst es in der Medienmitteilung.

Fehlende Rechtsgrundlage

Für die Bewilligung führen die Städte vor allem rechtliche Argumente ins Feld. Die Städte äusserten Zweifel, dass die diskriminierende Wirkung des Plakates genug gross sei, um die in der Bundesverfassung verankerte Meinungsfreiheit zu beschneiden.

Die öffentliche Meinungskundgabe im Vorfeld einer Volksabstimmung habe Priorität, so der Tenor. Zürich weist zudem darauf hin, dass das Plakat gemäss der EKR nicht gegen das Antirassismusgesetz verstosse.

Anders Freiburg: Für die Kantonshauptstadt überwiegt der Schutz vor Diskriminierung. Auch sie verweist in diesem Zusammenhang auf das Gutachten der EKR. Danach nährten die Plakate die Vorurteile und seien für den sozialen Zusammenhalt nicht förderlich.

Keine gemeinsame Position

Damit entsteht in der Schweiz ein Flickenteppich unterschiedlicher Regelungen. Eine Initiative des Berner Stadtpräsidenten Alexander Tschäppät für eine intensivere Koordination verlief beim Schweizerischen Städteverband im Sand.

«Eine Umfrage bei mehreren Städten hat ergeben, dass wir uns nicht auf ein Verbot oder eine Bewilligung einigen können», sagte Martin Tschirren vom Städteverband.

Tschirren sieht dafür zwei Gründe. Einerseits sei die Initiative zu spät gekommen – «was allerdings begreifbar ist bei dem Tempo, mit dem die Ereignisse abliefen».

Andererseits handle es sich um eine schwierige Beurteilung. Wie auch die EKR betont habe, müsse eine Güterabwägung zwischen Meinungsfreiheit und Diskriminierungsschutz vorgenommen werden – «und die ist hochpolitisch».

Kaum Thema im Ausland

Der Wirbel in der Schweiz wirft laut dem Eidgenössichen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) im Ausland keine hohen Wellen. In den ausländischen Medien werde «kurz und sachlich» über das Thema berichtet.

Die Anti-Minarett-Initiative kommt am 29. November zur Abstimmung. Das von der SVP und der EDU eingereichte Volksbegehren besteht aus einem einzigen Satz, der dem Artikel 72 der Bundesverfassung zu Kirche und Staat beigefügt werden soll: «Der Bau von Minaretten ist verboten.» (SDA)

play Das Plakat, das zurzeit in der Schweiz für politischen Wirbel sorgt. (ZVG)