Während der Bundesrat noch über die Umsetzung der Zweitwohungs-Initiative streitet, spitzt sich auch die juristische Auseinandersetzung zu: Der Verein Helvetia Nostra hat bereits über 500 Baugesuche angefochten.
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Bauen oder nicht? Diese Frage muss wohl das Bundesgericht entscheiden. (Keystone)
Auf dem politischen Terrain läuft der Kampf gegen den «uferlosen Bau von Zweitwohnungen» alles andere als rund – auch wenn das Stimmvolk die entsprechende Initiative am 11. März knapp angenommen hat.
Noch hoffen die Initianten zwar, dass der Bundesrat die Übergangsverordnung zum neuen Verfassungsartikel auf Anfang September in Kraft setzt und damit die Flut von Zweitwohnungs-Baugesuchen in den Tourismusgebieten stoppt.
Während sich Umweltschützer und Bergkantone über Verordnungs-Details streiten, hat sich die Auseinandersetzung aber längst auch auf die juristische Ebene verlagert.
550 Baugesuche habe Helvetia Nostra, die Tochterorganisation der Stiftung Franz Weber, bisher angefochten, berichtete die Nachrichtenagentur sda. «Alleine in dieser Woche waren es im Wallis über 50», sagt Helvetia-Nostra-Kampagnenmitarbeiter Fabian Dreher.
Tatsächlich ist nach dem Ja zur Zweitwohnungs-Initiative die Zahl der Baugesuche geradezu explodiert. So sind zum Beispiel allein in Laax GR zwischen April und Juli 252 Baugesuche eingereicht worden. Normalerweise waren das rund 15 in der gleichen Zeit.
Der Aufwand des Vereins Helvetia Nostra ist beträchtlich: «Wir durchsuchen die Amtsblätter laufend nach Baugesuchen», so Dreher.
Freude bereite ihm diese Arbeit nicht, «aber wir werden von den Gemeinden dazu gezwungen.»
Auf Seiten der Gemeinden tönt es naturgemäss etwas anders. Ihr «Spielraum» sei begrenzt, sagt etwa der Savogniner Gemeindepräsident Patric Vincenz. «Wir müssen über Gesuche im Rahmen der Gesetzgebung entscheiden, sonst könnten Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden.»
Und die aktuelle Gesetzgebung sehe – solange nur der Verfassungsartikel aber keine Verordnung des Bundesrats vorliege – die Bewilligung von Zweitwohnungs-Baugesuchen eben noch vor.
Die Konsequenz: Die Einsprachen von Helvetia Nostra haben in Savognin – wie auch andernorts – «keine Chance».
Überrascht davon ist der Verein Helvetia Nostra wohl nicht: «Wir haben bereits mehrere Rekursentscheide an kantonale Verwaltungsgerichte weitergezogen», sagt Dreher. Endstation ist dann wohl das Bundesgericht.
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