Zweitwohnungen Initianten kämpfen mit 550 Einsprachen gegen Neubauten

Während der Bundesrat noch über die Umsetzung der Zweitwohungs-Initiative streitet, spitzt sich auch die juristische Auseinandersetzung zu: Der Verein Helvetia Nostra hat bereits über 500 Baugesuche angefochten.

  • Publiziert: 16.08.2012
  • Von Peter Brühwiler
play Bauen oder nicht? Diese Frage muss wohl das Bundesgericht entscheiden. (Keystone)

Auf dem politischen Terrain läuft der Kampf gegen den «uferlosen Bau von Zweitwohnungen» alles andere als rund – auch wenn das Stimmvolk die entsprechende Initiative am 11. März knapp angenommen hat.

Noch hoffen die Initianten zwar, dass der Bundesrat die Übergangsverordnung zum neuen Verfassungsartikel auf Anfang September in Kraft setzt und damit die Flut von Zweitwohnungs-Baugesuchen in den Tourismusgebieten stoppt.

Während sich Umweltschützer und Bergkantone über Verordnungs-Details streiten, hat sich die Auseinandersetzung aber längst auch auf die juristische Ebene verlagert.

550 Baugesuche habe Helvetia Nostra, die Tochterorganisation der Stiftung Franz Weber, bisher angefochten, berichtete die Nachrichtenagentur sda. «Alleine in dieser Woche waren es im Wallis über 50», sagt Helvetia-Nostra-Kampagnenmitarbeiter Fabian Dreher.

Tatsächlich ist nach dem Ja zur Zweitwohnungs-Initiative die Zahl der Baugesuche geradezu explodiert. So sind zum Beispiel allein in Laax GR zwischen April und Juli 252 Baugesuche eingereicht worden. Normalerweise waren das rund 15 in der gleichen Zeit.

«Wir durchsuchen die Amtsblätter nach Baugesuchen»

Der Aufwand des Vereins Helvetia Nostra ist beträchtlich: «Wir durchsuchen die Amtsblätter laufend nach Baugesuchen», so Dreher.

Freude bereite ihm diese Arbeit nicht, «aber wir werden von den Gemeinden dazu gezwungen.»

Auf Seiten der Gemeinden tönt es naturgemäss etwas anders. Ihr «Spielraum» sei begrenzt, sagt etwa der Savogniner Gemeindepräsident Patric Vincenz. «Wir müssen über Gesuche im Rahmen der Gesetzgebung entscheiden, sonst könnten Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden.»

Und die aktuelle Gesetzgebung sehe – solange nur der Verfassungsartikel aber keine Verordnung des Bundesrats vorliege – die Bewilligung von Zweitwohnungs-Baugesuchen eben noch vor.

Die Konsequenz: Die Einsprachen von Helvetia Nostra haben in Savognin – wie auch andernorts – «keine Chance».

Überrascht davon ist der Verein Helvetia Nostra wohl nicht: «Wir haben bereits mehrere Rekursentscheide an kantonale Verwaltungsgerichte weitergezogen», sagt Dreher. Endstation ist dann wohl das Bundesgericht.

Beliebteste Kommentare

  • René  Ziltener , via Facebook
    Super nur weiter so! für was stimmt man überhaupt noch ab?
  • Claudia  Boesch
    Im Initativetext steht, dass ab dem 1.1 nach der Abstimmung keine Baugesuche mehr bewilligt werden dürfen. Wir haben August. Es war einfach naiv zu glauben man warte schon oder stelle keine Gesuche mehr.
    • 16.08.2012
    • 66
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Alle Kommentare (15)

  • Josef  Walliser , Wallis
    Da ging der Schuss für Herrn Weber nach hinten los:-

    Viele Grundstückbesitzer bauen nun noch schnell ein Ferienhaus, damit der Bauplatz nicht wertlos wird.
    Ich glaube nun werden in kurzer Zeit mehr Ferienhäuser und Zweitwohnungen gebaut, als ohne Initiative in 20 Jahren.
    Ist eine logische Schlussfolgerung und die initianten schauen dumm aus der Wäsche.
    Da ein bewilligtes Baugesuch 3 jahre Gültigkeit hat, bleibt auch Zeit mit dem Baubeginn. Wie schnell dann gebaut wird ist wieder eine andere Sache.
    • 16.08.2012
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    • 19
  • Meier  Daniel
    Lieber eine gesunde Natur als eine gesunde Bauwirtschaft. Nur weil sich manche eine Zweitwohnung leisten können sollen wir uns gar kein Eigentum leisten können?
  • Hans  Häberli , via Facebook
    Gewisse unterlegene Bergkantone foutieren sich anscheinend über demokratische Volksentscheide, zwängeln, jammern und gebärden sich wie unabhängige Feudalfürstentümer.
  • Daniel  Bohren , via Facebook
    Aus dem Initiativtext:
    "Baubewilligungen für Zweitwohnungen, die zwischen dem 1. Januar des auf die Annahme von Artikel 75a folgenden Jahres und dem Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen erteilt werden, sind nichtig"
    Somit ist klar, dass die Initianten schon vorher wussten dass die Ausarbeitung der Ausführungsbestimmungen ihre Zeit brauchen wird und ermöglichten selbst das Baubewilligungen bis zum 31. Dezember noch nach den alten Vorschriften erteilt werden können.
    Warum also all das Gejammer?
    • 16.08.2012
    • 53
    • 9
  • Peter  Bucher , via Facebook
    Ausgerechnet die Städter, welche schon alles zubetoniert haben, wollen uns auf dem Lande sagen, was wir zu tun haben!!
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