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Die SVP-Fraktion wollte, dass Gruppenvergewaltiger mit einer Gefängnisstrafe von mindestens fünf Jahren bestraft werden. Begründung: Diese Art der Vergewaltigung sei besonders erniedrigend und verletzend. Heute ist die Mindeststrafe ein Jahr, bei besonderer Brutalität drei Jahre.
Eingereicht hatte die SVP die Initiative, nachdem die Sexualdelikte von Zürich-Seebach, Bulle und Rhäzüns bekannt geworden waren. In allen Fällen waren jugendliche Täter involviert.
Alle Redner betonten, dass sie solche Taten verabscheuten. Die Mehrheit vertrat aber die Ansicht, dass das Gericht über einen gewissen Entscheidungsspielraum verfügen sollte, um sämtlichen Umständen eines Falls Rechnung zu tragen.
Der Nationalrat hatte die Initiative gestützt. Aber mit dem Nein des Ständerats ist der Vorstoss vom Tisch. (SDA/snx)