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Die Organisation Helvetia Nostra ist gar nicht beschwerdeberechtigt, sagt das Walliser Kantonsgericht. (Keystone)
Die Initianten der Zweitwohnungs-Initiative müssen im Kanton Wallis eine Niederlage einstecken. Das Kantonsgericht hat die Beschwerdeberechtigung von Helvetia Nostra verneint.
Die Organisation von Mitinitiant Franz Weber hat bisher gegen 316 Bauprojekte, die nach Annahme der Zweitwohnungs-Initiative am 11. März dieses Jahres bewilligt worden sind, Beschwerde geführt.
Zwei Drittel der Rekurse stammen aus dem Wallis, sagt Mitinitiantin Vera Weber. Das Kantonsgericht bestätigte mit seinem Urteil einen Entscheid des Walliser Staatsrats.
Es handle sich bei der Anwendung des neuen Verfassungsartikels nicht um eine Bundesaufgabe, weshalb der Umweltschutzorganisation Helvetia Nostra keine Beschwerdeberechtigung zukomme, teilt das Gericht mit.
Laut Weber wird Helvetia Nostra den Entscheid vom Bundesgericht überprüfen lassen.
Es ist die zweite Niederlage für die Umweltschützerfamilie Weber innerhalb von einer Woche.
Bereits am Mittwoch entschied das Bündner Verwaltungsgericht, dass bis Ende Jahr noch Baugesuche für Zweitwohnungen gestellt werden dürfen (Blick.ch berichtete). (sda/vuc)
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