Überforderte Staatsanwälte Gute Zeiten für Verbrecher

  • Publiziert: 01.10.2012
play Andreas Brunner: «Mehraufwand wurde erwartet, aber nicht in dieser Dimension.» (RDB)

Neue Aufgaben und mehr Bürokratie: Die Staatsanwälte vieler Kantone sind wegen der neuen Strafprozessordnung überfordert und schlagen Alarm.

Die Staatsanwälte rufen um Hilfe: Wie die «NZZ» heute schreibt, herrscht bei den Strafverfolgungsbehörden vieler Kantone akuter Personalmangel.

Besonders drastisch: Basel Stadt. Die dortige Staatsanwaltschaft verlangt laut «NZZ» 30 zusätzliche Mitarbeiter, «um Pendenzen abbauen und sicherstellen zu können, dass Straftaten nicht verjähren».

Wie schlimm ist die Lage? «Wir müssen Prioritäten setzen», sagt der Basler Staatsanwalt Beat Voser. Früher sei es vorgekommen, «dass mangels Personal ein Velodiebstahl nicht untersucht werden konnte; jetzt weitet sich das nach oben aus».

Das heisst: Es bleiben auch schon mal Fälle von Körperverletzung oder Betrug liegen.

Mitverantwortlich für die missliche Lage ist die Anfang 2011 in Kraft getretene neue Strafprozessordnung. Ihr Ziel waren landesweit einheitliche Strafprozesse. Sie hat aber offenbar auch zu Mehraufwand geführt. «Die Masse an Papieren, die ausgefüllt werden müssen, verlangsamt den Gang der Justiz», klagte SVP-Nationalrat André Bugnon kürzlich in einem Vorstoss.

Hinzu kommt eine Gewichtsverlagerung von der Polizei hin zur Staatsanwaltschaft: Während früher – wie beispielsweise im Kanton Aargau – Strafverfahren durch die Polizei geführt wurden, ist heute die Staatsanwaltschaft dafür zuständig.

«Der Mehraufwand war voraussehbar, aber nicht in dieser Dimension», sagt ­Andreas Brunner, Präsident der Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz und Leitender Oberstaatsanwalt des Kantons Zürich.

Mangelnde Vorbereitung auf das neue System will er seinen Amtskollegen jedoch nicht vorwerfen: «Die Kantone hatten bisher sehr unterschiedliche Strafverfolgungstraditionen. Dass die Vereinheitlichung nicht reibungslos über die Bühne gehen würde, war zu erwarten.»

Die überforderten Strafverfolgungsbehörden verlangen also mehr Personal. Dass die klammen Kantone parallel zu dieser Aufstockung beim Polizeipersonal sparen können, glaubt Brunner allerdings nicht. Auch dort sei der Druck gross, so der Zürcher: «Die polizeilichen Massnahmen wachsen mit der Bevölkerungserhöhung und der 24-Stunden-Gesellschaft massiv.» (per)

Beliebteste Kommentare

  • alexa  sommer , frauenfeld
    Die Staatsanwälte sind überfordert mit der Begründung, sie wissen das Problem nicht mit Gesunden Menschenverstand zu lösen ! Sie arbeiten kompliziert und ziehen alles in die länge, die Bestrafungen sind echt zu lasch. Unkompliziert und ehrlicher handeln, verringert die "Ueberforderung" !!!
  • Rolf  Wittwer
    Diese Strafprozess-Un-ordnung muss dringenst wieder zurückbuchstabiert werden!
    Die Kriminellen nützen die neue Situation konsequent zu ihren Gunsten aus.
    Zusätzlich regt sich bei mir der Verdacht, dass sog. "Bagatellfälle" bewusst nicht mehr strafverfolgungswürdig sein sollen und sich Versicherungen der jeweiligen Sache anzunehmen hätten. Diese haben dann einen Grund, die Prämien zu erhöhen. Viele in den letzten Jahren gefühlsmässig recht milde ausgesprochene Strafen, dürften meinen o.e. Ausführungen noch zusätzlich Auftrieb geben. Kommt diese Milde daher, dass in der Justiz Beschäftigte evtl. eine gewisse Furcht vor Rache der Täterschaft und dessen Gefolgschaft an den Tag legen?
    • 01.10.2012
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Alle Kommentare (7)

  • Philipp  Rittermann
    wenn der bundesrat die justiz nicht behindern, sondern überkantonal unterstützen würde, könnte hier einiges an effizienz gewonnen werden. natürlich würde auch dieser schritt eine gewisse konsequenz und ein einstehen für die schweiz bedingen. und damit tut sich unser bundesrat ja, wie gewohnt, sehr schwer. ich denke, die zeiten unserer derzeitigen regierungsform sind gezählt.
    • 01.10.2012
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  • Dino  Boss , Winterthur
    Die neue Strafprozessordnung ist zweifellos ein Müll. Anders kann man es nicht sagen. Doch ich zweifle an Brunners Darstellungen. Es war ja vorher nicht anders. Besser wäre es, die Damen und Herren Staatsanwälte würden in ihrer Arbeit speditiver sein. Es hat dort viel zu viel schwache wie umtriebige JuristInnen, die beim Staat eine sichere Anstellung suchten. In der Privatwirtschaft würden sie es lernen!
    • 01.10.2012
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  • Bernd  Brand , Bern
    Die neue Strafprozessordnung haben wir unseren linken Politikern zu verdanken. Sie haben es zu Stande gebracht, dass heute ein Beschuldigter Rechte hat, welche eineinhalb Seiten füllen. Dagegen haben die Rechte der Justiz und Polizei auf einer halben Seite Platz. Dies nehmen vor allem die ausländischen Verbrecher gerne zur Kenntnis. Macht nur weiter so... Der Normalo wird sich einmal wehren. Dann ist es aber leider schon zu spät!!
    • 01.10.2012
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  • Rolf  Wittwer
    Diese Strafprozess-Un-ordnung muss dringenst wieder zurückbuchstabiert werden!
    Die Kriminellen nützen die neue Situation konsequent zu ihren Gunsten aus.
    Zusätzlich regt sich bei mir der Verdacht, dass sog. "Bagatellfälle" bewusst nicht mehr strafverfolgungswürdig sein sollen und sich Versicherungen der jeweiligen Sache anzunehmen hätten. Diese haben dann einen Grund, die Prämien zu erhöhen. Viele in den letzten Jahren gefühlsmässig recht milde ausgesprochene Strafen, dürften meinen o.e. Ausführungen noch zusätzlich Auftrieb geben. Kommt diese Milde daher, dass in der Justiz Beschäftigte evtl. eine gewisse Furcht vor Rache der Täterschaft und dessen Gefolgschaft an den Tag legen?
    • 01.10.2012
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  • alexa  sommer , frauenfeld
    Die Staatsanwälte sind überfordert mit der Begründung, sie wissen das Problem nicht mit Gesunden Menschenverstand zu lösen ! Sie arbeiten kompliziert und ziehen alles in die länge, die Bestrafungen sind echt zu lasch. Unkompliziert und ehrlicher handeln, verringert die "Ueberforderung" !!!
    • Georg  Ritter
      Sie haben zwar Recht, was Sie zum Thema des gesunden Menschenverstandes schreiben, aber leider ist Ihnen entgangen, dass grundsätzlich nicht die Staatsanwälte für die "Bestrafung" zuständig sind, sondern die Erschaffer der Gesetze und die Gerichte.
      • 01.10.2012
      • als Kommentar auf alexa  sommer , frauenfeld
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    • Müller  D.
      Daran liegt es nicht. Die neue StPO verlangt gewisse Vorgehensweisen, Rechte des Angeschuldigten wurden drastisch ausgeweitet, Verfahrensschritte müssen eingehalten werden, sonst sind Beweise wertlos und dürfen nicht berücksichtigt werden etc.etc. Lesen Sie doch mal die neue StPO und vergleichen Sie dann mit der "Alten"... dann kommen Sie darauf, dass gesunder Menschenverstand in der Juristerei resp. im Parlament welches notabene die neue StPO verfasst hat nichts, aber auch REIN GAR NICHTS damit zu tun hat....
      • 02.10.2012
      • als Kommentar auf alexa  sommer , frauenfeld
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