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Die Beschwerde gegen das Minarett-Verbot in der Schweiz ist in Strassburg angekommen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den Eingang bestätigt. Der ehemalige Sprecher der Genfer Moschee, Hafid Ouardiri, hat die Beschwerde eingereicht (Blick.ch berichtete).
Es sei noch zu früh, um abzuschätzen, wann der Entscheid über die Zulässigkeit der Beschwerde vor dem Gerichtshof fällt, teilte das Gericht heute der italienischen Nachrichtenagentur ANSA mit.
Ouardiri hatte gestern angekündigt, er werde eine Beschwerde gegen das Minarett-Verbot einreichen, weil es unvereinbar sei mit der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Schweiz beschränke mit dem Verbot die Religionsfreiheit der Muslime. Zudem sei es diskriminierend, weil es nur für eine Religion gelte.
Ob der Gerichtshof den Rekurs gegen die Volksabstimmung überhaupt behandeln wird, ist ungewiss. So müssten die Beschwerdeführer direkt vom Verbot betroffen sein. Direkt betroffen wäre jemand, dem ein Gesuch zum Bau eines Minaretts verwehrt wurde. In diesem Fall müssten zuerst alle Schweizer Gerichtsinstanzen angerufen werden, bevor der Europäische Gerichtshof zuständig wäre.
Ein Anwalt Ouardiris hatte gestern eingeräumt, dass es Probleme mit der Akzeptanz der Klage geben könnte. Auch der Präsident des Strassburger Gerichtshofs, Jean-Paul Costa, hatte Anfang Dezember erklärt, das Problem sei juristisch kompliziert. Er wies darauf hin, dass das Schweizer Bundesgericht nicht wegen einer Volksabstimmung angerufen werden könne. (SDA/gca)