Zweitwohnungs-Initiative Gericht stellt sich gegen Franz Weber

  • Publiziert: 24.10.2012
  • Von Ruedi Studer
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Vera Weber hat zusammen mit ihrem Vater Franz Weber den Zweitwohnungs-Initiative-Sieg erkämpft.

(Keystone)

Im juristischen Hickhack um die Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative liegt das erste richterliche Urteil vor! Das Bündner Verwaltungsgericht stellt sich gegen Franz Weber.

Die Initianten der Zweitwohnungs-Initiative stellen sich auf den Standpunkt, dass mit der Annahme der Initiative am 11. März 2012 keine neuen Baugesuche mehr für Zweitwohnungen bewilligt werden dürfen.

Im heute Mittwoch publizierten Urteil kommt das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden aber zu einem anderen Schluss – und zwar zu einem «eindeutigen», wie es schreibt.

Demnach dürfen «auch in jenen Gemeinden (...), welche die kritische Grenze von 20 % Zweitwohnungen überschritten haben, im Jahr 2012 noch immer Baubewilligungen für Zweitwohnungen erteilt werden; dies, da bis zum 31. Dezember 2012 schweizweit noch das bestehende Recht gilt.»

Initianten sind selber schuld

Das Gericht verweist dabei auf die Übergangsbestimmungen in der Initiative. Diese halten fest, dass Baubewilligungen für Zweitwohnungen, die «zwischen dem 1. Januar des auf die Annahme von Artikel 75a folgenden Jahres und dem Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen» erteilt werden, nichtig seien.

Dass mit der «expliziten Nennung des 1. Januars in den Übergangsbestimmungen ein für den Baustopp verbindlicher Termin festgesetzt wurde», hätten die Initianten selber zu verantworten, findet das Gericht. Und dieser Übergangsbestimmung hätten Volk und Stände nämlich integral zugestimmt.

Das Gericht hatte die Beschwerde eines Privatklägers gegen den Bau eines viergeschossigen Mehrfamilienhauses mit sieben Wohnungen zu behandeln. Das Baugesuch war am 3. Juli eingereicht und am 17. Juli bewilligt worden.

Vera Weber: «Sind überhaupt nicht einverstanden»

Der Kläger hatte unter anderem auf die Bestimmungen in der Zweitwohnungsinitiative verwiesen. In welcher Bündner Gemeinde sich das Streitobjekt befindet, wollte das Verwaltungsgericht auf Anfrage von Blick.ch nicht bekannt geben.

«Wir sind mit diesem Urteil überhaupt nicht einverstanden. Unsere Verfassungsbestimmung ist direkt anwendbar», sagt Umweltschüzerin Vera Weber in einer ersten Reaktion zu Blick.ch. Für sie ist klar, dass diese Frage vom Bundesgericht geklärt werden muss.

Offen ist auch, ob die Richter in anderen Kantonen gleich entscheiden werden wie die Bündner.

Ungeklärt bleibt vorerst die Frage, ob die Umweltorganisation Helvetia Nostra – sie hat schweizweit bereits 1200 Einsprachen eingereicht, davon gut 100 in Graubünden – überhaupt beschwerdeberechtigt ist. Im aktuellen Fall war die Organisation nämlich nicht direkt involviert.

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Beliebteste Kommentare

  • romano  lipp
    Hat die Meldung Herrn Franz Weber in seiner ZWEITWOHNUNG in Frankreich auch schon erreicht??
    aber eben, eine Zweitwohnung im Ausland zu bauen und zu besitzen ist natürlich was ganz anderes! habe fertig!
  • Fritz  Meyer , Amden
    Diese ganze Initiative war viel zu wenig durchdacht! Wenn ich an all die Bauernhäuser denke, die jetzt einfach vor sich hin verfallen, weil niemand dort volljährig wohnen will oder kann, aber als Feriendomizile sinnvoll genutzt werden könnten! Oder was ist jetzt mit einer Ferienwohnung, in welcher die Oma nun für einige Jahre sesshaft war? Gilt die jetzt als Erst- oder nach ihrem Ableben als Zweitwohnung? Das Ganze hätte ein mehrjährige Übergangszeit gebraucht.

Alle Kommentare (16)

  • Dominik  Wermuth
    Und am Schluss schalten sich der EU Gerichtshof und die Menschenrechtsorganisationen ein und eine weitere, vom Volk angenommene Initiative wird für ungültig erklärt. Habe fertig.
  • Metzger  Mario
    Eigentlich zum K ......, wie die lokalen Baubehörden noch jedes Baugesuch im Eilverfahren bewilligen und den im Abstimmungsresultat klar zum Ausdruck gekommenen Willen des Schweizervolkes mit Füssen Treten. Auf der Lenzerheide sind noch unzählige Überbauungen profiliert und werden nun erst recht noch abgesegnet werden. Kann es sein, dass sich Frau Leuthard und ihre Spitzenjuristen so getäsucht haben, als sie sagten, die neue Verfassungsbestimmung sei ab sofort anzuwenden? Das Verwaltungsgericht in Graubünden hat sich sicher alle Mühe gegeben. Letztendlich wird jedoch das Bundesgericht entscheiden. Was geschieht, wenn dieses erst nächstes Jahr entscheidet? Fallen dann die im 2012 nicht rechtskräftigen Baubewilligungen doch noch dahin?
  • silvia  hofmann , luzern
    die schweizer Bevölkerung lebt ncht mehr in einer wirklichen Demokratie, die vom Souverän angenommenen oder abgelehnten Vorlagen werden nicht mehr umgesetzt. Ein wahrlich bedenklicher Zustand..
  • jürg  frey , teufen
    Logo, Geld regiert bekanntlich die Welt und die Gemeinden und Kantone kochen dabei nur zu gerne mit. Mit noch mehr ungebremster Zuwanderung ist die Schweiz eh bald zu betoniert. Welch grauenhafte Vorstellung.
  • Fridolin  Glarner-Walker , Genf
    Warum werden Initiativ-Texte zu Abstimmungen zugelassen, wenn sie dann nicht durchführbar sind? Hatten wir dies nicht schon mal mit der Ausschaffungsinitiative der SVP die dann völkerrechtlich nicht umsetzbar war. In den Bundesämtern sind viele, sehr gut bezahlte Juristen die dies sicher vor einer Abstimmung abklären könnten.
    • 24.10.2012
    • 87
    • 7
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