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Vera Weber hat zusammen mit ihrem Vater Franz Weber den Zweitwohnungs-Initiative-Sieg erkämpft.
(Keystone)Im juristischen Hickhack um die Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative liegt das erste richterliche Urteil vor! Das Bündner Verwaltungsgericht stellt sich gegen Franz Weber.
Die Initianten der Zweitwohnungs-Initiative stellen sich auf den Standpunkt, dass mit der Annahme der Initiative am 11. März 2012 keine neuen Baugesuche mehr für Zweitwohnungen bewilligt werden dürfen.
Im heute Mittwoch publizierten Urteil kommt das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden aber zu einem anderen Schluss – und zwar zu einem «eindeutigen», wie es schreibt.
Demnach dürfen «auch in jenen Gemeinden (...), welche die kritische Grenze von 20 % Zweitwohnungen überschritten haben, im Jahr 2012 noch immer Baubewilligungen für Zweitwohnungen erteilt werden; dies, da bis zum 31. Dezember 2012 schweizweit noch das bestehende Recht gilt.»
Das Gericht verweist dabei auf die Übergangsbestimmungen in der Initiative. Diese halten fest, dass Baubewilligungen für Zweitwohnungen, die «zwischen dem 1. Januar des auf die Annahme von Artikel 75a folgenden Jahres und dem Inkrafttreten der Ausführungsbestimmungen» erteilt werden, nichtig seien.
Dass mit der «expliziten Nennung des 1. Januars in den Übergangsbestimmungen ein für den Baustopp verbindlicher Termin festgesetzt wurde», hätten die Initianten selber zu verantworten, findet das Gericht. Und dieser Übergangsbestimmung hätten Volk und Stände nämlich integral zugestimmt.
Das Gericht hatte die Beschwerde eines Privatklägers gegen den Bau eines viergeschossigen Mehrfamilienhauses mit sieben Wohnungen zu behandeln. Das Baugesuch war am 3. Juli eingereicht und am 17. Juli bewilligt worden.
Der Kläger hatte unter anderem auf die Bestimmungen in der Zweitwohnungsinitiative verwiesen. In welcher Bündner Gemeinde sich das Streitobjekt befindet, wollte das Verwaltungsgericht auf Anfrage von Blick.ch nicht bekannt geben.
«Wir sind mit diesem Urteil überhaupt nicht einverstanden. Unsere Verfassungsbestimmung ist direkt anwendbar», sagt Umweltschüzerin Vera Weber in einer ersten Reaktion zu Blick.ch. Für sie ist klar, dass diese Frage vom Bundesgericht geklärt werden muss.
Offen ist auch, ob die Richter in anderen Kantonen gleich entscheiden werden wie die Bündner.
Ungeklärt bleibt vorerst die Frage, ob die Umweltorganisation Helvetia Nostra – sie hat schweizweit bereits 1200 Einsprachen eingereicht, davon gut 100 in Graubünden – überhaupt beschwerdeberechtigt ist. Im aktuellen Fall war die Organisation nämlich nicht direkt involviert.
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