Schredder-Befehl Geht es um die CIA? Oder die UBS?

  • Publiziert: 11.07.2009, Aktualisiert: 19.01.2012
  • Von Henry Habegger

BERN – Warum will der Bundesrat die Tinner-Akten auf Teufel komm raus schreddern? BLICK erklärt die Staats-Affäre.

Worum gehts in der Atom-Affäre?
Zentrale Figur ist der Pakistaner Abdul Qadeer Khan (74), der «Vater der pakistanischen Atombombe». Technologie und Bestandteile beschaffte er seit den 70er-Jahren im Ausland, auch in der Schweiz. Der US-Geheimdienst CIA schaute zu. Ab den 90er-Jahren begann Khan, Atomtechnologie zu verkaufen. An Länder wie Iran, Nordkorea, Libyen.

Welche Rolle spielten die Tinners?
Khan kennt die Familie Friedrich, Urs und Marco Tinner aus dem St. Galler Rheintal seit über 30 Jahren. Vater Friedrich vertrieb Vakuumteile, die in der Atomtechnologie zum Einsatz kommen. Ab 1998 arbeitete Tinners Sohn Urs für Khan, später stieg auch Sohn Marco Tinner ein. 1999 trat die CIA an Urs Tinner heran und «überredete» ihn zur Zusammenarbeit. Dafür erhielten die Tinners Millionen und die Zusicherung, straffrei auszugehen

Welche Akten will der Bundesrat schreddern?
Vorab Akten, die während der Razzien bei den Tinners im In- und Ausland sichergestellt wurden: Dokumente über die Behandlung von angereichertem Uran und über Atomwaffendesigns.

Und darüber hinaus? In einer separaten, vom Bundesrat geheim gehaltenden Verfügung wurde letzte Woche entschieden, dass auch Akten geschreddert werden müssen, die die Zusammenarbeit der Tinners mit dem US-Geheimdienst CIA betreffen (im BLICK). Im Klartext: Der eigentliche Schredderentscheid wurde heimlich ausgeweitet – und zwar just auf die Akten, die die Amis betreffen.

Das verschweigt der Bundesrat. Das Justizdepartement (EJPD) von Eveline Widmer-Schlumpf erklärte dazu nur, es würden «keine Geheimdienstdokumente» vernichtet. Das riecht nach Vernebelung: Denn formal gesehen sind die CIA-relevanten Akten wohl tatsächlich keine «Geheimdienstdokumente».

Unter welchem Titel will der Bundesrat die Akten vernichten?
Die Regierung macht Notrecht geltend, gegen das es keine Rekursmöglichkeit gebe. Parlament und Justiz hätten nichts zu sagen. Er beruft sich auf die Verfassungsbestimmung, die es der Regierung erlaubt, Verfügungen zu erlassen, wenn die innere oder äussere Sicherheit der Landes gefährdet sind. Diese Blankovollmacht für die Regierung soll jetzt hinterfragt werden.

Warum hält der Bundesrat so verbissen an der Aktenvernichtung fest?
Das bleibt die grosse Frage. Die Regierung behauptet, Atombombenpläne dürften nicht in falsche Hände geraten. Was sie verschweigt: Die USA machen seit Jahren massiven Druck auf die Schweiz, die heissen Akten auszuhändigen und das Strafverfahren gegen ihre Schützlinge Tinner einzustellen. In ihrem Bericht von Anfang 2009 zitierten die Geheimdienst-Kontrolleure des Parlaments einen Chefbeamten aus dem EJPD: «Die USA würden keine Ruhe geben, solange die Schweiz im Besitz der brisanten Unterlagen sei.»

Gibt es einen Link zur UBS?
Die Hektik, mit der der Bundesrat die Vernichtung der seit einem halben Jahr vorhandenen Akten plötzlich vorantreibt, lässt den Schluss zu, dass die USA die Frage der Tinner -Akten mit der UBS verknüpfen. Bis am Sonntag soll das US-Justizdepartement entscheiden, ob es bereit wäre, UBS-Vermögen in den USA zu beschlagnahmen, falls die Bank die Namen von 52 000 Kunden nicht herausrücken will. Gut möglich, dass der Bundesrat die Akten vorher schreddern will, um besser Wetter zu machen.

Wer wehrt sich gegen die Akten-Vernichtung?
Fast alle relevanten Kreise: Staatsrechtler, das Parlament. Die Justiz vertreten die Eidgenössischen Untersuchungsrichter Jürg Zinglé und Andreas Müller, die das Tinner -Verfahren führen. Vehement wehrt sich auch das Bundesstrafgericht als Aufsichtsbehörde, vertreten durch Emanuel Hochstrasser, Präsident der Beschwerdekammer. Sie alle wollen verhindern, dass der Bundesrat ohne nachvollziehbare Begründung in die Unabhängigkeit der Justiz eingreift und ein Strafverfahren beschädigt.

Werden die Akten wirklich geschreddert?
Der Bundesrat scheint wild entschlossen und deutete gestern an, dass er rasch handeln will. Die Tinner -Akten seien trotz Beschlagnahmung von Safeschlüsseln durch das Untersuchungsrichteramt in seiner Verfügungsgewalt, hiess es gestern. Setzt der Bundesrat seinen Kopf durch, ist ein massives politisches Nachbeben bis hin zur PUK garantiert.

play Wehrt sich: Bundesstrafrichter Emanuel Hochstrasser. (ZVG)