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Zuviel einbezahlte Billag-Gebühren können nicht einfach an die Konsumenten zurückgegeben oder anderweitig verteilt werden. Das sagt der Bundesrat in seiner
Jetzt schaltet sich Preisüberwacher Stefan Meierhans in die Diskussion ein und macht klar: So geht das nicht!
Seit der Einführung des Gebühren-Splittings im Jahr 2007 werden von allen Gebühreneinnahmen 4 Prozent für die privaten Radio- und TV-Anbieter reserviert. Doch das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) kann all dieses Geld gar nicht verteilen. Denn viele private Sender erfüllen die vorgeschriebenen Konditionen nicht. Folge: Ihnen werden die Gebühren gekürzt – und im Billag-Topf für die Privaten häuft sich das Geld. Bis heute haben sich so 67 Millionen Franken angesammelt!
Für Bakom und Bundesrat ist das bloss ein dummer Gesetzesfehler. Sie sehen sich die Hände gebunden. Doch mit diesem Argument will sich Preisüberwacher Meierhans nicht abspeisen lassen. Denn für ihn ist klar: Das überschüssige Geld gehört den Gebührenzahlern. Und diese haben ein Anrecht darauf.
Meierhans zur Westschweizer Zeitung «Le Matin»: «Einige der Beitragszahler haben die Schweiz vielleicht bereits verlassen, andere liegen im Sterben. Es ist also wünschenswert, dass die Konsumenten dieses Geld so schnell als möglich wieder zurückbekommen. Schliesslich gehört es ihnen.»
Gebühren-Reduktion? Aufwand zu gross!
Eine Lösung, wie dieses Geld dorthin zurückgelangen könnte, wo es hingehört, wäre laut Montionär Amstutz eine Gebühren-Reduktion. Doch der Bundesrat winkt ab: Da der Konsument immer gleich viel einbezahlt, wäre der administrative Aufwand zu gross, die Höhe der Gebühren anzupassen.
Und deshalb wird sich das Geld auch in den nächsten Jahren weiter anhäufen: Das Bakom rechnet mit einem weiteren jährlichen Überschuss von 7 Millionen Franken. (noo)
Macht sich für die Gebührenzahler stark: Preisüberwacher Stefan Meierhans.- Keystone