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Widmer-Schlumpf brachte ihr Anliegen «Schluss mit der Kuscheljustiz» im Bundesrat durch. Und dies, obwohl die Bestimmungen erst seit Anfang 2007 in Kraft sind.
, brachte die Justizministerin ein Papier in den Gesamtbundesrat, das die Schweiz sicherer machen sollte. So soll unter anderem die bedingte Geldstrafe wieder abgeschafft und die kurze Freiheitsstrafe wieder eingeführt werden. Auch eine Verschärfung betreffend Landesverweis von verurteilten Ausländern forderte Widmer-Schlumpf.
Heute Mittwoch hat der Gesamtbundesrat in der letzten Sitzung vor den Sommerferien nun die Gesetzesänderungen in die Vernehmlassung geschickt. Die Regierung will damit der Kritik am Strafkatalog des auf Anfang 2007 revidierten Strafrechts Rechnung tragen. «Wir haben uns entschieden, die offensichtlichen Mängel in einer Teilrevision zu eliminieren», sagte die Justizministerin vor den Medien. Sanktionen, die von der Bevölkerung nicht als solche wahrgenommen würden, brächten nichts.
Eine Flut von Vorstössen zur Verschärfung des Strafrechts ausgelöst hat zudem der auf einer Überwachungskamera festgehaltene Gewaltakt am Bahnhof Kreuzlingen (siehe Video unten). Jugendliche haben im Mai 2009 grundlos und brutal zwei Männer verprügelt.
Geldstrafen haben keine abschreckende Wirkung
Politiker und auch Richter zogen in Zweifel, ob die Geldstrafen – insbesondere solche, die bedingt ausgesprochen werden – noch eine abschreckende Wirkung haben und Delinquenten wieder auf den rechten Weg zurückbringen.
Die vorgeschlagene Gesetzesänderung sieht nun vor, dass die Gerichte wieder bedingte oder unbedingte Freiheitsstrafen ab drei Tagen aussprechen können. Der Bundesrat sei überzeugt, dass kurze Freiheitsstrafen gewisse Täter besser vor weiterer Delinquenz abhielten als blosse Geldstrafen, sagte Widmer-Schlumpf.
Elektronische Fussfesseln bewähren sich
Gleichzeitig hält der Bundesrat die Wirksamkeit der bedingten und teilbedingten Geldstrafen für ungenügend. Sie sollen wieder abgeschafft werden. Um die Freiheitsstrafe ausserdem stärker zu gewichten, sollen Geldstrafen nur noch bis zu 180 Tagessätzen möglich sein. Heute dürfen sie bis zu 360 Tagessätze betragen.
Vermehrt eingesetzt werden sollen zudem die elektronischen Fussfesseln. Bisher laufen in sieben Kantonen Versuche dazu.
Zu den am Mittwoch vorgeschlagenen Änderungen führt die Regierung nun eine Vernehmlassung bis Ende Oktober durch. Der Bundesrat strebt aber auch Anpassungen des Strafgesetzes in Bezug auf die einzelnen Delikten an. Er will voraussichtlich bereits im August einen entsprechenden Entwurf in Vernehmlassung geben.