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Nun ist die lukrative Jagd der Schläulinge nach Schläulingen jäh zu Ende. Oder, wie der abgetretene UBS-Chef Oswald Grübel sich auszudrücken beliebt: «Der Fall Wegelin zeigt, dass die Zeiten für alle Banken vorbei sind, in denen das Bankgeheimnis an Kunden verkauft werden konnte, die Steuern hinterziehen.»
An diesem ebenso lakonischen wie freimütigen Banker-Bekenntnis ist vor allem folgende Passage bemerkenswert: « … das Bankgeheimnis an Kunden verkauft …».
Man kann es noch kürzer fassen: « … das Bankgeheimnis verkauft …».
So zynisch klingt die Wahrheit, wenn sie aller Beschönigungen entkleidet ist:
Schweizer Banker machten ein Gesetz der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu Geld. Sie verkauften damit ein Stück Schweiz. Zum eigenen Nutzen. Und wie wir nun leidvoll erfahren: zum Schaden der Schweiz.
Aber auch zum Schaden der USA: Wer sein Geld in der Schweizer Steuer-Raubritterburg in Sicherheit bringe, dem könne kein amerikanisches Gesetz mehr etwas anhaben. So wurde die Räuberei beworben. Und sehr, sehr lang funktionierte der schweizerische Rechtsimperialismus nach diesem Prinzip: Das Schweizer Bankgeheimnis gilt auch für die USA – Schweizer Recht schlägt US-Recht.
Doch Weh und Ach: Die Amerikaner beharren plötzlich und partout auf dem Recht ihres Landes und fordern die Beute ihrer Steuerbetrüger von den Schweizer Banken zurück.
Die «Neue Zürcher Zeitung» verurteilt das Ansinnen von jenseits des Atlantiks scharf: «Das hat nichts mit einem Rechtsstaat zu tun (…), der Griff der US-Justiz über die eigenen Grenzen hinaus ist dreist, aber Grossmachtgehabe ist naturgemäss nichts für sensible Gemüter.»
Der zorngeladene Satz des Banker-Blattes lädt zu drei Fragen ein. Erstens: Wie verhielt es sich mit dem Griff des schweizerischen Bankgeheimnis-Gesetzes über die eigenen Grenzen hinaus? Zweitens: Wie «dreist» handelten die schweizerischen Banker, die in den USA mit ihrem Steuervermeidungs-Bauchladen hausieren gingen und gegen US-Recht und -Gesetz verstiessen? Drittens: Wie sensibel war das Finanzplatzgehabe der Schweiz?
Ja, der Schweiz. Der ganzen Schweiz. Denn nicht nur Banker, praktisch sämtliche Politiker, die das Adjektiv «bürgerlich» für sich in Anspruch nehmen, standen stramm und sangen die Nationalhymne, wann immer jemand von aussen oder von innen das Bankgeheimnis in Frage stellte. Es war der Rütlischwur der global agierenden Finanzschweiz. Und mit diesem Schwur im Kopf führte sich die Finanzschweiz in den vergangenen 25 Jahren auf, als sei sie und nur sie die Schweiz.
Auf die eine und unteilbare Banken-Nation beruft sich die «Neue Zürcher Zeitung» heute immer noch – als wäre nichts geschehen – mit der Warnung: «Die Schweiz aber darf sich das nicht bieten lassen.» Und mit dem Aufruf: «Ein Schulterschluss ist nötig.»
Auf an die Front, geeinte Eidgenossen! Vor den Banken. Hinter den Banken. Gegen die USA, die sich nicht mehr bieten lassen wollen, was sie sich von der Schweiz allzu lange haben bieten lassen: das Bankgeheimnis.
Auf denselben demagogischen Kunstgriff verfiel am Vorabend des Ersten Weltkriegs schon Deutschlands Kaiser Wilhelm II.: «Ich kenne keine Parteien mehr, ich kenne nur noch Deutsche!»
Die NZZ kennt keine Parteien mehr, nur noch Schweizer. Nachdem sie bis vor kurzem konsequent nichts anderes als Parteien kannte: die Kritiker des Bankgeheimnisses, pfui, die Lobhudler des Bankgeheimnisses, hui. Nachdem sie bis vor kurzem die Schweiz konsequent trennte: die vaterlandslosen linken Gesellen ins Kröpfchen, die Bankenpatrioten ins Töpfchen.
Solidarität ist ein kostbares Gut. Zu kostbar, um es zu verschleudern für Geldgnomen, die diesen Begriff bis dato nicht einmal buchstabieren konnten.
Lesen Sie hier auch die Entgegnung zu dieser Kolumne im NZZ-Blog.
PS: Die NZZ verlinkt umgekehrt in ihrem Blog leider nicht auf die Kolumne von Frank A. Meyer, über die sie sich so enerviert.
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