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Sagen Sie mal, Frank A. Meyer, wie finden Sie das: ein Gefängnis mit offenen Türen?
Sie meinen den Bleichenberg, die Aussenstelle des Gefängnisses Schöngrün im Kanton Solothurn? Ich habe davon gelesen.
Die Gefangenen gehen dort offenbar nach Belieben ein und aus. Schlimmer noch: Ein 14-jähriges Mädchen soll sexuell missbraucht worden sein.
Eine hohe Mauer, ein festungsartiger Bau mit vergitterten Fenstern, dahinter Menschen, streng bewacht, die eine harte Strafe verbüssen: Das ist das klassische Bild von einem Gefängnis. Der Bleichenberg ist offenbar etwas völlig anderes, eine Art Motel für Missetäter.
Das bringt uns zu der Grundsatzfrage: Wie streng muss eine Strafe sein?
Erstens muss sie vom Bestraften als Strafe empfunden werden. Zweitens muss der Straftäter sicher weggesperrt sein, damit die Gesellschaft vor ihm geschützt ist. Drittens muss er aber auch eine Chance zur Resozialisierung bekommen.
Wird Ihr «drittens» nicht immer mehr zum «erstens»?
Diesen Eindruck kann man tatsächlich gewinnen. Nicht nur im Bleichenberg. Ich habe gelesen, dass ein Vergewaltiger erst nach der zweiten Vergewaltigung ins Gefängnis muss. Der Schutz der Frauen scheint gewissen Richtern nicht so wichtig zu sein. Dahinter steckt sowohl die Verharmlosung der Tat wie die groteske Idee, ein Sexualtäter liesse sich durch den erhobenen Zeigefinger abschrecken.
Woher kommt diese softe Strafjustiz?
Es ist noch nicht sehr lang her, da ging es nach einer Straftat nur um Rache und Sühne. Es ist ein grosser Fortschritt, dass Rache in der Rechtsprechung keine Rolle mehr spielt und auch die Sühne nicht mehr alleiniges Strafziel ist. Das Verstehenwollen, warum jemand eine Tat begangen hat, entspringt unserer Einsicht in die Fehlbarkeit des Menschen. Einen Straftäter verstehen heisst aber überhaupt nicht, ihn zu entschuldigen...
Frank A. Meyer, jetzt sind Sie es, der soft tönt.
...Moment, lassen Sie mich ausreden: Nur wenn ein Richter zu verstehen versucht, warum ein Mensch eine Straftat begangen hat – ob Diebstahl oder Mord –, kann er ein gerechtes Urteil fällen. Aus diesem Verstehen heraus fällt er manchmal ein milderes, manchmal ein strengeres Urteil. Gerecht sollte es sein. Daher ist auch ungerecht, wenn ein Vergewaltiger in Freiheit bleibt wie ein Eierdieb.
Also brauchen wir strengere Gesetze?
Wir brauchen Richter, die streng sind, wo Strenge geboten ist.
Also brauchen wir strengere Richter?
Die Verständnisarbeit im Strafprozess führt bisweilen dazu, der Gesellschaft eine Mitverantwortung für das Fehlverhalten eines Menschen zuzuschreiben. Das ist prinzipiell gar nicht verkehrt. Alle Aspekte einer Tat zu betrachten, das zeichnet nun einmal eine humane Justiz aus. Wenn ein Richter aber vor allem die Gesellschaft als Täter sieht, macht er den Angeklagten zum Opfer. Und wer nicht unterscheiden kann, wer Täter und wer Opfer ist, kann nicht gerecht Recht sprechen.
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