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Entspricht die kollegiale Führung der Schweiz durch sieben Bundesräte noch den Anforderungen unserer Zeit? Muss das Kollegium nach mehr als 150 Jahren nicht modernisiert, den globalisierten Verhältnissen angepasst werden? Durch einen herausgehobenen Bundespräsidenten zum Beispiel, der erstens länger als ein Jahr amtiert und zweitens über mehr Kompetenzen verfügt als ein einfaches Mitglied des Bundesrats?
Der Ruf nach einer Reform am Haupte der Nation erschallt vom universitären Katheder herab. Und sogar Bundesräte liebäugeln mit einer mehrjährigen Amtszeit des Bundespräsidenten.
Es ist wohl wahr: 365 Tage lang aus dem höchsten Kollektiv der Schweizer Politik herausragen – das ist schön, furchtbar schön, ganz besonders schön natürlich in unserer Mediokratie, wo Journalisten sonder Zahl ihr Mikrofon am liebsten dem Bundespräsidenten unter die Nase strecken.
Auch in seiner engeren Heimat wird der Bundespräsident gefeiert mit Musik und Umzug. Er hält die Festansprachen im Namen der Landesregierung. Das Ausland empfängt ihn, als sei er unser Regierungschef.
Was Wunder, dass gar mancher Minister nach seinem Präsidialjahr einer mittleren Depression verfällt!
Doch so verordnet es nun mal die Bundesverfassung, unerbittlich: kein anschliessendes zweites Präsidialjahr durch Wiederwahl; nicht einmal die Wahl zur Vizepräsidentin oder zum Vizepräsidenten gleich nach dem Abtritt. Der scheidende Präsident muss wieder hinten anstehen. Wie zur Strafe für die genossenen Freuden als Primus vor seinen sechs Kollegen.
Schrecklich, dieser republikanische Gleichheitsfimmel!
Keinen Hauch mehr als ein Bundesrat ist der herausgehobene Bundesrat nach der Verfassung: «Die Bundespräsidentin oder der Bundespräsident führt den Vorsitz im Bundesrat» (Artikel 176, Absatz 1). Mehr nicht.
Und das ist wenig. Ist es zu wenig?
Hans-Rudolf Merz wollte aus seiner Bundespräsidenten-Funktion mehr machen und flog flugs und in guten Treuen nach Tripolis, um zwei Schweizer Geschäftsleute aus der Geiselhaft Gaddafis zu befreien. Er fabrizierte damit ein Fiasko für die Schweizer Diplomatie, ja für das Schweizer Ansehen überhaupt.
Der ebenso liebenswürdige wie glaubwürdige Finanzminister gerierte sich – ganz und gar verfassungsfremd – als Regierungschef, Staatschef oder Staatspräsident, jedenfalls als der Politiker, der in der Schweiz das exekutive Sagen habe.
Hans-Rudolf Merz schaltete und waltete
mutterseelenallein: auf eigene Verantwortung, wie er freimütig einräumt. Doch dadurch zog er seine Kollegen mit in die Verantwortung für das peinliche Geschehen – wie es die Verfassung eben vorschreibt.
Inzwischen hat alles wieder seine Ordnung: der Bundespräsident zurück im Glied, die Aussenministerin erneut mit dem Dossier betraut, der Gesamtbundesrat wieder Entscheidungsgremium über den Verlauf der wüsten Wüstenaffäre. Ruhe im Karton!
Ja, so soll es sein! Denn sieben Köpfe kommen zu kompetenteren Lösungen als ein einzelner Kopf – wenn sie denn klug, im besten Falle kongenial kommunizieren. Und so war es auch einst die Regel. Doch die Regierung hat gerade vier Jahre mit einem bonapartistisch beseelten Berserker in ihrem Gremium hinter sich. Es hat die Gruppendynamik arg ramponiert. Das Kollegium ist rekonvaleszent.
Die Havarie des Hans-Rudolf Merz hat allerdings auch ihr Gutes: Sie lehrt, wie wenig mit einem länger amtierenden und mit mehr Macht ausgestatteten Bundespräsidenten zu gewinnen wäre. Vor allem lehrt sie, wie viel zu verlieren wäre, sässe eine ungeeignete Person auf diesem erhöhten Sitz.
Die Schweiz ist ein politisches Gesamtkunstwerk. Der Bundesrat krönt es. Ohne Gekrönten.
Publizist Frank A. Meyer.
- RDB/Sobli