Frank A. Meyer Im Namen der Freiheit

  • Aktualisiert am 02.01.2012

Mitten in unserer egalitären Gesellschaft ist die in der Verfassung festgelegte Gleichberechtigung von Frau und Mann für Muslime ausser Kraft gesetzt.

Der Erziehungsrat des Kantons St. Gallen empfiehlt den Gemeinden, muslimischen Mädchen beim Schulbesuch das Tragen des Kopftuchs zu verbieten. Nach Auffassung der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus verletzt dies «das Rechtsgleichheitsgebot bezüglich der Religionsausübung».

Eine Aussage ist dabei besonders interessant: Das Kopftuchverbot, so die Kommission, sei der Angriff «auf ein für die Frauen verbindliches religiöses Gebot».

Was heisst das? Es heisst: Den muslimischen Mädchen und Frauen ist von ihrer Religion auferlegt, ein Kopftuch zu tragen.

Das Gebot ist also ein Verbot: das Haar frei zu tragen, es den Knaben in der Schule und den Männern auf der Strasse zu zeigen.

Die weibliche Haarpracht gilt im Islam als besonders verführerisch. Sie ist geeignet, die Männer erotisch zu provozieren. Sie muss deshalb verborgen werden.

Das Kopftuch ist kein Symbol der islamischen Lehre wie etwa das christliche Kreuz oder der jüdische Davidstern. Es ist der öffentlich sichtbare Ausdruck religiöser Unterdrückung von muslimischen Mädchen und Frauen.

Der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus kommt das Verdienst zu, dies offiziell festgestellt zu haben – «ein für die Frauen verbindliches religiöses Gebot».

Es bedurfte allerdings nicht dieser Islam-Exegese, um zu wissen, was das Kopftuch bedeutet. Man muss nur hinschauen, wie in der islamischen Welt mit Frauen verfahren wird, die gegen ihre Stigmatisierung durch unterdrückerische Kleidervorschriften verstossen.

Im Iran kann bereits eine einzige hervorblitzende Haarsträhne zur Drangsalierung durch die Religionswächter führen, zum Beispiel zur Auspeitschung; in Ägypten, wo der Scharia-Islam gerade die bis anhin relativ moderne Gesellschaft erfasst, werden Frauen, die ihr Haar zeigen, Opfer patriarchalischer Gewalt; ganz zu schweigen von dem, was Frauen widerfährt, die in Saudi-Arabien, in Pakistan, im Sudan, in Somalia oder Bangladesch gegen die Verschleierungsvorschrift verstossen. Da kann schon ein nackter Fussknöchel zur Folter führen.

Es ist nicht möglich, die islamische Unterdrückungs-Litanei gegen Frauen auf einer Zeitungsseite auch nur verkürzt wiederzugeben. Koran, Scharia und Überlieferung bilden einen religiösen Kosmos der systematischen Frauenverachtung, Frauenentrechtung, Frauenpeinigung. Unfassbar für unsere freiheitliche demokratische Rechtskultur – sollte man meinen.

Wie ist es zu erklären, dass irgendjemand vor diesem absolut unbestreitbar brutalen und auch blutigen Hintergrund behaupten kann: Kopftuch und Verschleierung bis hin zur Burka seien legitimiert durch die Religionsfreiheit? Ja sie seien geradezu ein Freiheitsrecht der Frau?

Es ist zu erklären durch die zynische Umwertung unserer Werte: Die Freiheit der Frau wird der Freiheit der islamischen Religion untergeordnet. So erscheint die Unterdrückung der Frau plötzlich als religiöses Freiheitsrecht. Und so wird im Namen der Freiheit die Unfreiheit gerechtfertigt.

Mitten in unserer egalitären Gesellschaft ist die in der Verfassung festgelegte Gleichberechtigung von Frau und Mann für Muslime ausser Kraft gesetzt.

Wer sich gegen das Kopftuch für muslimische Mädchen und Frauen einsetzt, wer wie der sankt-gallische Erziehungsrat für ein Kopftuchverbot in Schulen eintritt, gilt – welch Paradox, welche Absurdität, welche Infamie! – als intolerant, als freiheitsfeindlich. Als, Gipfel des Schimpfs, «islamfeindlich».

Wieso ist «islamfeindlich» überhaupt ein Schimpfwort? Waren die Demokraten von links bis rechts nicht auch «kommunismusfeindlich» und «faschismusfeindlich»? Ist es für Demokraten nicht ganz einfach Pflicht, «totalitarismusfeindlich» zu sein?

Wenden sich Demokraten nicht zu Recht gegen die klerikalfaschistische Pius-Bruderschaft? Oder gegen die fundamentalistischen Evangelikalen? Was muss sich die katholische Kirche an Kritik durch säkulare Demokraten täglich gefallen lassen?

In der islamischen Religionskultur herrscht der Mann über die Frau wie vor noch nicht allzu langer Zeit in Südafrika die Weissen über die Schwarzen.

Die untergegangene südafrikanische Apartheid für Schwarze ist gleichzusetzen mit der heute geltenden islamischen Apartheid für Frauen. Sie wird auch bei uns praktiziert.

Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus rechtfertigt diesen Rassismus gegen Frauen – im Namen der Freiheit.

Publizist Frank A. Meyer.

- RDB/Sobli

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