Es fällt nicht leicht, mit solchen Leuten solidarisch zu sein – oder sich sogar für sie einzusetzen: Mitarbeiter von Schweizer Banken, die ihr Schwarzgeldgeschäft zu Lasten der amerikanischen Staatskasse betrieben.
Sind sie nicht ausgebuffte Verführer, die genau wussten, dass sie steuerscheue Bürger in die Illegalität lockten? Beruhte ihr Erfolg nicht auf dem Betrug von Behörden einer befreundeten Nation, als welche die Vereinigten Staaten ja noch vor kurzem gern umschmeichelt wurden?
Sie wussten, was sie taten. Und sie taten es dennoch.
Jetzt liefern die Schweizer Geldhäuser, denen sie treu dienten, indem sie den amerikanischen Gesetzen untreu waren, ihre Personalien aus: an die USA.
Uncodiert und ungeschwärzt erhalten die Justizbehörden in Übersee die Namen der Übeltäter, die amerikanischen Steuerbetrügern mit ausgeklügelten Operationen zur Flucht ihrer Gelder in die Steueroase Schweiz verhalfen. Die Geouteten standen gewissermassen Schmiere beim Abtransport der verbotenen Geldfracht.
Soll man diese Banker und Bankerchen bedauern?
Jegliches Bedauern wäre übertrieben. All diese Schlaumeier, die jahrzehntelang ebenso lukrative wie illegale Offshore-Operationen organisierten, sind Sünder, nicht Sündenböcke. Die ganz grossen Sünder indessen sind sie nicht.
Die Hauptverantwortlichen, die wahren Sünder sassen und sitzen in den Befehlszentralen jener Banken, die sich inzwischen von der US-Justiz existenziell bedroht fühlen – fühlen müssen, wie die erzwungene Liquidation der Bank Wegelin belegt.
Denn das Geschäft, mit dem die Schweiz der US-Justiz so lang eine Nase drehte, war nie das Geschäft von Einzeltätern, die ihren Patrons in Zürich übers Mass zu Diensten sein wollten. Es war Ergebnis einer über Jahre immer weiter perfektionierten Strategie. Entwickelt auf den obersten Konzernetagen. Abgesegnet von den höchsten Chefs. Befeuert von Boni und Belobigungen.
Der Fisch stinkt vom Kopfe her.
Nun verraten die Erfinder der inzwischen faulig riechenden Strategie ihre Befehlsempfänger. Sie tun es mit Beihilfe des Bundesrates, wobei zu erwähnen ist, dass aus dem Bundesamt für Justiz Widerspruch angemeldet worden war – gegen die geballte Bankenmacht allerdings wirkungslos. Deren willfährigster Commis, Staatssekretär Michael Ambühl aus dem Finanzdepartement, setzte bei der Regierung die Forderungen der Banken durch: Rettung der fehlbaren Geldhäuser durch Preisgabe ihrer Mitarbeiter.
Zwar verstösst der Verrat von Bern gegen das Arbeitsrecht und verletzt zugleich das Datenschutzgesetz. Doch was solls! Längst sind die Zeiten vorbei, als Banker noch Banquiers waren und auf standesgemässen Ehrbegriffen beharrten wie: Ehrensache, Ehrenwort, Ehrenmänner.
Die Namen ihrer Mitarbeiter opfern sie. Die Daten der amerikanischen Steuerbetrüger und Schwarzgeldkunden dagegen dürfen selbstverständlich nicht preisgegeben werden.
Geld rechnet sich. Menschen nicht.
Der Architekt und Städteplaner Albert Speer ist einer der gefragtesten und mit Preisen überhäuften Vertreter seiner Zunft. Speers Bauten stehen in Saudi-Arabien wie in China, Russland oder Deutschland. In Frankfurt, seiner deutschen Wahlheimat, prägt er seit gut 50 Jahren das Stadtbild. Die aussergewöhnliche Karriere gelang Speer trotz eines schweren persönlichen Erbes: Sein gleichnamiger Vater war bis 1945 Architekt und Rüstungsminister des Nazi-Führers Adolf Hitler. In «Vis-à-vis» spricht Speer auch über das Verhältnis zu seinem Vater.
«Vis-à-vis» Morgen Montag, 3. September, um 22.25 Uhr auf 3sat.
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