Widmer-Schlumpf «Dieses Plakat ist für mich völlig inakzeptabel!»

  • Aktualisiert am 03.01.2012

BERN – Der Bundesrat lehnt die Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» ab. Zu einem Verbot der umstrittenen Plakate konnte sich Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf trotzdem nicht durchringen.

Die Botschaft war unmissverständlich: Die Volksinitiative stehe im Widerspruch zu zentralen Menschenrechten und gefährde den Religionsfrieden, so Widmer- Schlumpf. Das Verbot sei daher untauglich, um gegen religiösen Extremismus vorzugehen und drohe gar, Fanatikern neuen Auftrieb zu verschaffen.

Mit diesen klaren Worten eröffnete die Justizministerin heute in Bern die Abstimmungskampagne des Bundesrates. Über die Verfassungsinitiative wird am 29. November abgestimmt.

Ein Bauverbot für Minarette stünde in klarem Widerspruch zu zentralen Werten der Schweiz und zu grundlegenden Prinzipien und Rechten der Bundesverfassung, hielt Widmer-Schlumpf fest. Die Religionsfreiheit schütze nicht nur die innere religiöse Überzeugung, sondern auch das öffentliche Bekenntnis dazu.

Verbot wäre diskriminierend

Ein Bauverbot für Minarette würde die Religionsfreiheit in diskriminierender Weise einschränken, da einzig die Musliminnen und Muslime in der Schweiz davon betroffen wären. Alle anderen Religionsgemeinschaften könnten ihre Bauten dagegen weiter errichten, sagte Widmer-Schlumpf.

Die ganz grosse Mehrheit der muslimischen Bevölkerung in der Schweiz akzeptiere die geltende Rechts- und Gesellschaftsordnung vorbehaltlos, stellte die BDP-Bundesrätin fest. Gegen fundamentalistische Extremisten könnten Bund und Kantone wirksam vorgehen.

Plakatdiskussion: Werbung für Initiative

Das Plakat der Initiativ-Befürworter bezeichnete Widmer-Schlumpf als «völlig inakzeptabel», auch unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten. Sie habe aber Vertrauen in die Schweizer Bevölkerung, das Plakat und die Diskussion dazu richtig zu deuten.

Sie diskutiere lieber über die Initiative selber als über die Plakate, sagte die Justizministerin am Rande der Medienkonferenz zur Anti- Minarett-Initiative. Die Plakatdiskussion sorge nur für zusätzliche Werbung für die Initiative. Zudem sei es sachlich gesehen an den Gemeinden, über die Plakate zu entscheiden.

Bern, Thun und Moutier entscheiden nicht

Nicht alle Gemeinden wollen jedoch diese Entscheidung fällen: Die Städte Bern, Thun und Moutier verzichteten heute auf ein Verbot des Plakataushangs. Sie empfehlen lediglich der Plakatgesellschaft APG, auf einen Aushang zu verzichten.

Dabei berufen sie sich auf die Stellungnahme der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus (EKR), wonach das Plakat diskriminierend ist und Hass gegen eine Minderheit schürt. Ebenfalls gegen ein Verbot entschied sich der Verband Walliser Städte. (SDA/dct)

Wo die Plakate verboten sind – und wo nicht

In der Frage des Anti-Minarett-Plakats sind die Kommunen gespalten.

Verboten ist der Aushang bisher in Basel, Freiburg, Lausanne, Morges, Neuenburg, Nyon und Yverdon.

Erlaubt haben die Behörden das Plakat dagegen in Bellinzona, Biel, Chur, Genf, Luzern, Olten, St. Gallen, Schaffhausen, Winterthur, Zürich, La Chaux-de- Fonds NE und Villars-Sur-Glâne FR sowie im Kanton Jura.

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