Libyen-Affäre Die Schweiz hat doch ein Druckmittel

  • Publiziert: 19.10.2009, Aktualisiert: 14.01.2012

BERN – Wenn Libyer in einen Schengen-Staat reisen wollen, erfährt das die Schweiz. Und kann aus «Sicherheits-Gründen» ziemlich ungemütlich werden.

In der Geisel-Affäre mit Libyen geht es nicht voran. Aber ganz ohne Druckmittel stehen die Schweizer Behörden auch nicht da: Dank Schengen kann die Schweiz Europa-Reisen für libysche Staatsangehörige zum bürokratischen Hindernislauf machen.

Gestützt auf das Abkommen verlangt die Schweiz nämlich von jedem Schengen-Staat, alle libyschen Staatsangehörigen zu melden, die um ein Visum für den Schengenraum ersuchen. Gibt es Bedenken, kann die Schweiz die Erteilung des Schengen-Visums verweigern, wie Jonas Montani, Sprecher des Bundesamts für Migration (BFM), zu einer Meldung der «NZZ am Sonntag» sagte.

Allgemein formulierte Kriterien erlauben den Schweizer Behörden, bei der Beurteilung auch politische Aspekte zu berücksichtigen: Ein Visum wird etwa verweigert, wenn der Antragsteller die «öffentliche Schicherheit der Schweiz gefährdet», wie es in den Weisungen des BFM an die Schweizerischen Auslandvertretungen heisst.

Keine Angaben über Praxis

Welche Praxis derzeit gegenüber libyschen Staatsangehörigen angewendet wird und ob Visa für bestimmte Personengruppen wie Behördenvertreter generell verweigert werden, konnte Montani nicht sagen. Auf Anfrage verwies er an das Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), welches in der Angelegenheit aber jede Auskunft verweigerte.

Ebenso wenig konnte der BFM-Sprecher sagen, ob und aus welchen Gründen in letzter Zeit Visa-Anträge von libyschen Staatsangehörigen abgelehnt worden sind. Angaben dazu längen nicht vor Ende Jahr vor, sagte er.

Fest steht, dass für die Betroffenen eine empfindliche Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit die Folge wäre: Statt eines Visums für den ganzen Schengen-Raum müssen sie für jedes einzelne bereiste Land einen Visums-Antrag stellen.

Allerdings ist Libyen nicht das einzige Land, das der so genannten Konsultationspflicht unterliegt. Nach Angaben von Montani prüft die Schweiz die Visumsanträge der Angehörigen von rund einem Dutzend Staaten. Auch ist die Praxis keine direkte Reaktion auf die Geisel-Affäre, wird sie doch schon seit der Einführung von Schengen im Dezember 2008 angewendet. (SDA)

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