Herausgabe von UBS-Daten an USA war rechtswidrig! Die Finma hat das Bankgeheimnis massiv verletzt

BERN – In einer Hauruckübung hat die Finanzmarktaufsicht den US-Behörden Daten von 300 UBS-Kunden ausgeliefert. Ohne jegliche Rechtsgrundlage.

  • Publiziert: 08.01.2010, Aktualisiert: 14.01.2012
play Finma-Präsident Eugen Haltiner. (Keystone)

In einer Nacht- und Nebelaktion hat die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) am 18. Februar 2009 den US-Steuerbehörden die Daten von 300 amerikanischen Kunden ausgehändigt.

Mit diesem Überraschungscoup hebelte die Finma das in gleicher Sache laufende Amtshilfeverfahren aus. Und hat gegen Schweizer Recht verstossen!

Die Hauruckübung entschuldigte die Finma damals mit dem Druck der US-Regierung: Die USA hätten mit einem Strafverfahren gegen die UBS gedroht, falls die Kundendaten nicht geliefert würden. In diesem Fall hätte der Schweizer Grossbank die Insolvenz gedroht. Das sei im Interesse der Schweiz zu verhindern gewesen, hiess es bei der Bankenaufsicht.

Doch die betroffen US-Kunden liessen sich die Quasi-Aufhebung des Bankgeheimnisses nicht gefallen und klagten die Finma ein.

Ohne Rechtsgrundlage gehandelt

Jetzt liegt in dieser Sache ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vor. Das Verdikt ist deutlich: Das Vorgehen der Finma war rechtswidrig. Die Finma hatte dafür weder eine Notrechtskompetenz noch gab es eine Gesetzesgrundlage.

Gemäss dem Urteil hat die Bankenaufsicht die Privatsphäre der betroffenen Kunden massiv verletzt. Dabei hat sich die Finma auch über das Bankengesetz hinweggesetzt.

Auch auf Notstandsrecht kann sich die Finma nicht berufen. Dazu ist neben dem Parlament einzig der Bundesrat befugt. Der aber hat darauf verzichtet, Notrecht anzuwenden. Stattdessen forderte Finanzminister Hans-Rudolf Merz die Finma auf, alles zu unternehmen, um die drohende Klage gegen die UBS abzuwenden. Wie das passieren soll, liess er offen.

Wichtiger Etappensieg

Andreas Rüd, Rechtsvertreter der Beschwerdeführer, spricht von einem wichtigen Etappensieg für seine Klienten. Aber er rechnet damit, dass der Entscheid von der Finma oder der UBS noch ans Bundesgericht weitergezogen wird. Dazu haben die Parteien 30 Tage Zeit.

Ankündigungen zum weiteren Vorgehen seien deshalb verfrüht. Es gelte nun sorgfältig zu analysieren, was das Urteil mit Blick auf allfällige weitere zivil-, öffentlich- oder strafrechtliche Schritte genau bedeute. Die UBS selber gibt gemäss ihrem Pressesprecher Serge Steiner zum Urteil keinen Kommentar ab. (SDA)

Stellungnahme der Finma

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht will das Urteil nach eigenen Angaben zuerst analysieren, bevor sie über einen allfälligen Weiterzug entscheidet.

Sie hätte davon ausgehen müssen, dass nur die Herausgabe der Kundendaten eine Existenzgefährdung der UBS und damit Schäden für die Schweizer Volkswirtschaft vermeiden könne.

Das Gericht habe diese Annahmen weder geprüft noch bestritten.

Vergleich unterzeichnet

Am 19. August 2009 haben die Schweiz und die USA im Streit um die Lieferung von UBS-Kundendaten einen Vergleich unterzeichnet. Die Schweiz soll Daten zu rund 4450 mutmasslichen Steuerbetrügern liefern, die zwischen 2001 und 2008 Informationen über ihre UBS-Konten den US-Behörden nicht oder nur teilweise offenlegten.

Bis Ende Jahr hatte die Eidg. Steuerverwaltung rund 600 entsprechende Schlussverfügungen erlassen, die beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden können. Mit ersten Entscheiden des Gerichts ist nicht vor Juli 2010 zu rechnen. (SDA)