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Das interne Schreiben der Eidgenössischen Invalidenversicherungsstelle Bern trägt den harmlosen Titel: «Jahresziele 2010». Doch der Inhalt ist brisant. Aus einer Auflistung der operativen Absichten des IV-Stellenleiters Dieter Widmer geht hervor, dass die Bearbeitung eines Rentenfalls gegenwärtig mehr als 470 Tage dauert. Das sei im Vergleich zum schweizerischen Durchschnitt viel zu lang, heisst es in dem Papier.
Schuld sei der an die IV angegliederte regionale ärztliche Dienst (RAD), der für die Kantone Bern, Solothurn und Freiburg die medizinischen Abklärungen der IV-Fälle liefert. Ein Viertel der rund 40 bewilligten RAD-Stellen ist verwaist und die Suche nach Ärzten gestaltet sich schwierig. «Der Kanton Bern zahlt keine attraktiven Löhne. Kein Wunder, melden sich kaum Ärzte für den Job», so ein Insider. In Bern verdient ein IV-Arzt so viel wie ein Spitaloberarzt – zwischen 107000 und 170000 Franken, je nach Alter und Erfahrung. Nun sucht die Berner IV in Deutschland und Frankreich per Stelleninseraten in dortigen Fachzeitschriften nach Billig-Ärzten (siehe Ausriss).
Dass Deutsche darüber bestimmen sollen, wer in der Schweiz eine IV-Rente bekommt, irritiert Fachleute. «Ausländische Ärzte für die IV in die Schweiz zu holen, macht wenig Sinn, da unsere IV gesetzlich und kulturell erheblich anders funktioniert als das System in Deutschland», sagt Sozialversicherungsexperte Felix Hof. Laut dem Leiter des regionalen Beratungszentrums Rapperswil-Jona SG braucht es deutlich mehr als ein Jahr, um sich in das IV-Versicherungswesen einzuarbeiten.
Berns IV-Chef Widmer sieht das anders: «Die Ärzte der IV-Stelle müssen nur medizinische Abklärungen treffen. Alles andere klären Eingliederungs- und Sozialversicherungsfachleute sowie Juristen ab.» Über diese Sicht schüttelt Sozialfachmann Hof den Kopf: «Der Mensch ist nicht nur ein Medizinalprojekt. Wer eine IV beantragt, hat das Recht, als Mensch gesamthaft angeschaut zu werden. Wenn dies der Arzt nicht kann, dann erschwert dies die genaue Abklärung und erhöht die Fehlerquote.»
Auch der IV-Dachverband widerspricht Dieter Widmer. «Es geht um eine medizinische Beurteilung in einem versicherungstechnischen Kontext», sagt Corinne Zbären von der Schweizerischen IV-Stellen-Konferenz: «Ein IV-Arzt in der Schweiz muss die Erwerbsfähigkeit im Rahmen der Sozialversicherungen prüfen und sich darin einarbeiten.»
Für Toni Bortoluzzi, SVP-Nationalrat und Gesundheitspolitiker, ist deshalb klar: «Da die Deutschen keine Kenntnis von unserer IV haben, finde ich es keine gute Entwicklung, dass man sie für diese Arbeit zu uns holt.»