Erneut hat das Bundesland Nordrhein-Westfalen eine CD mit Steuerdaten aus der Schweiz gekauft. In der Tagesschau heute Mittag sagt Peter V. Kunz, Wirtschaftsprofessor an der Uni Bern, dieser Kauf sei völlig ok.
Viele sagen, mit der Unterzeichnung des Steuerabkommens seien Deutschland und die Schweiz übereingekommen, dass keine weiteren CDs mit Daten von Steuerflüchtlingen gekauft werden dürften.
Alles falsch, sagte heute in der Mittags-Tagesschau der Berner Prof. für Wirtschaftsrecht, Peter V. Kunz: «Der Wortlaut ist klar, der Erwerb solcher CD-Kundendateien durch deutsche Bundesländer ist weiter legal. Nicht legal wäre, Auskundschaftsaufträge zu erteilen.»
Im Steuerabkommen sei die entsprechende Aussage auf Seite 47 zu finden. Die Formulierung des betreffenden Passus sei bewusst so gehalten, dass sich Deutschland betr. CD-Kauf ein Hintertürchen offen halten könne, so Kunz weiter im TV.
Vertreter der Mitteparteien sind über die Aussagen des Wirtschaftsprofessors erstaunt. «Offensichtlich besteht ein Interpretationsspielraum, der nun unterschiedlich ausgelegt wird», sagt FDP-Präsident Philipp Müller. Nachverhandlungen in diesem Punkt seien nicht mehr möglich.
Martin Landolt: «Man kann es auch so interpretieren, dass es nicht legal ist. Im entsprechenden Passus steht, Deutschland würde sich «nicht mehr aktiv bemühen» an Steuerdaten heranzukommen.» Dies bedeute, so Landolt, dass Deutschland dennoch aktiv handeln würde, wenn ihnen eine CD angeboten wird. «Darum ist der weitere Erwerb solcher Daten-CDs für mich illegal. Und deren aktive Bezahlung ist im Sinne des Abkommens ausgeschlossen.»
Urs Schwaller, Fraktionschef CVP: «Das Parlament ging klar davon aus, dass sowohl der Ankauf wie auch die Verwendung verboten sind.»
Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf müsse, so Schwaller, in den nächsten Tagen in Deutschland Klarheit schaffen.
(kmu)
Beliebteste Kommentare
Alle Kommentare (16)