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Eveline Widmer-Schlumpf gibt die Marschrichtung bekannt.- Reuters
Der Bundesrat will im UBS-Steuerstreit sowohl das Amtshilfeabkommen mit den USA umsetzen wie auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von letzter Woche respektieren. Falls nötig soll das Parlament das Abkommen absegnen.
Vorher sucht die Landesregierung jedoch mit den USA das Gespräch. Denn das Bundesverwaltungsgerichtsurteil hat den Bundesrat in eine komplizierte Lage gebracht. Wie Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf heute vor den Medien in Bern erklärte, ist nach dem Urteil davon auszugehen, dass in rund 4200 vom Abkommen betroffenen Fällen keine Amtshilfe möglich ist.
An diesen Entscheid werde sich der Bundesrat halten. Er habe deshalb entschieden, keine Daten von UBS-Kunden in die USA zu liefern, bis die Lage geklärt ist. Bislang wurden einzig die Daten von sechs Personen ausgehändigt, die dazu schriftlich ihr Einverständnis gaben.
Laut Widmer-Schlumpf reagierten die Amerikaner bislang zurückhaltend auf das Urteil. Die USA erwarteten, dass der Bundesrat die Handlungsoptionen aufzeige. Diesem geht es in den Gesprächen vor allem darum, mehr über das laufende US-Offenlegungsprogramm zu erfahren.
Bislang haben sich in den USA mehr als 10000 Personen bei den Steuerbehörden gemeldet, die über nicht deklarierte Konten im Ausland verfügen. Der Bundesrat möchte nun wissen, wie viele davon UBS-Kunden sind. Laut Abkommen müssen die US-Behörden nämlich die angedrohte Zivilklage fallen lassen, falls sich 10000 UBS-Kunden selber denunzieren.
Ob es für die Gespräche weitere Optionen gibt, blieb offen. Der Bundesrat bereitet deshalb auch einen Plan B vor: Er erwägt, das Abkommen dem Parlament zur nachträglichen Genehmigung zuzuleiten. Damit würde der rechtliche Status des Abkommens aufgewertet, so dass dieses den Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts genügen könnte.
Zwei weitere Handlungsoptionen, die seit letzter Woche in den Medien herumgeboten wurden, schliesst der Bundesrat explizit aus: Er will weder zum Notrecht greifen, noch die UBS-Verantwortlichen zwingen, die Daten selber herauszugeben. Solange es einen ordentlichen Weg gebe, ein Problem zu lösen, brauche es kein Notrecht, sagte Widmer-Schlumpf.
Der vom Bundesrat skizzierte Weg aus dem Dilemma findet breite Zustimmung. Alle von der SDA angefragten Bundesparlamentarier erachteten es als richtig, dass der Bundesrat zuerst auf Gespräche mit den USA setzt. Möglicherweise stelle sich ja heraus, dass sich bereits 10000 UBS-Kunden in den USA selber angezeigt hätten und sich die Angelegenheit damit von selber erledige.
Auch die UBS begrüsste, dass der Bundesrat den Dialog mit den amerikanischen Behörden aufnimmt. Die Führung der Grossbank werde die Suche nach einer Lösung nach Kräften unterstützen, heisst es in einer Stellungnahme. Die Schweizerische Bankervereinigung hält es ebenfalls für richtig, vor allen weiteren Schritten die Anzahl der Selbstanzeigen in Erfahrung zu bringen.
Für den Berner Wirtschaftsrechtler Peter V. Kunz steht jedoch fest, dass es keinen einfachen Weg aus der verfahrenen Situation gibt. Der Bundesrat handle darum richtig, wenn er auf Zeit spiele, im Inland Ruhe in die Angelegenheit bringe und sich gleichzeitig gegenüber den USA gesprächsbereit zeige. Denn der Weg übers Parlament wäre seiner Meinung nach mit vielen Fragezeichen versehen. SDA/gca/b38)