Die Ständeratskommission hat sich im Streit um Blochers parlamentarische Immunität durchgesetzt. Der Zürcher muss sich in der Affäre Hildebrand dem Strafverfahren stellen – ohne zeitliche Einschränkungen.
Die Rechtskommission des Ständerats billigt Christoph Blocher in der Hildebrand-Affäre keine Immunität zu. Das sagte Kommissionspräsidentin Anne Seydoux (CVP/JU) heute an einer Medienkonferenz.
Damit muss sich der SVP-Stratege sowohl für ein Treffen vom 3. Dezember wie auch für eines vom 27. Dezember vor der Justiz verantworten. Zwei Tage vor seiner Vereidigung als Nationalrat traf er sich in Herrliberg mit Reto T., dem Mitarbeiter der Bank Sarasin, und dem Thurgauer SVP-Kantonsrat Hermann Lei.
Beide Kommissionen sind sich einig, dass er dafür keine Immunität geniesst. Blocher soll anlässlich des Treffens Screenshots von Kontodaten des inzwischen zurückgetretenen Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand zumindest gesehen haben.
Für ein Treffen vom 27. Dezember wollte die Immunitätskommission des Nationalrats Blocher Immunität zugestehen. Der Entscheid dafür fiel mit 5 zu 4 Stimmen nur hauchdünn.
Hat Blocher das Bankgeheimnis verletzt?
An diesem Tag soll Blocher versucht haben, den Thurgauer Anwalt und SVP-Kantonsrat Hermann Lei dazu anzustiften, zusammen mit dem Sarasin-Informatiker die Bankunterlagen des Ehepaars Hildebrand an die «Weltwoche» weiterzuleiten. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wäre damit der Tatbestand der Verletzung des Bankgeheimnisses erfüllt.
Die Rechtskommission des Ständerats spricht sich nun zum zweiten Mal deutlich dafür aus, beide Treffen zu untersuchen. Der Ständerat setzt sich mit seiner Argumentation durch. Grund dafür ist eine Bestimmung im Parlamentsgesetz.
Sie besagt, dass ein zweiter Nichteintretensentscheid einer Kommission endgültig ist.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft wird sich wieder mit der Causa Blocher beschäftigen, «sobald der Entscheid der Rechtskommission des Ständerates schriftlich vorliegt». Dies sagte Corinne Bouvard, Sprecherin der Zürcher Staatsanwaltschaft.
Wie Bouvard weiter sagte, gehen die Untersuchungen nach Eintreffen des Entscheides ihren «normalen Gang». Über einzelne Schritte werde generell keine Auskunft gegeben. Nach Abschluss der Untersuchungen werde die Staatsanwaltschaft jedoch aktiv informieren.
Noch nicht in die Untersuchung einbeziehen kann die Staatsanwaltschaft Unterlagen, die sie bei Hausdurchsuchungen an Blochers Wohn- und Firmensitz am 20. März sichergestellt hat. Dabei handelt es sich beispielsweise um einen Computer und ein Handy.
Blocher hatte deren Versiegelung beantragt. Der Zürcher Zwangmassnahmenrichter hat jedoch noch nicht über das Entsiegelungsgesuch entschieden, wie Bouvard sagte.
Im Anschluss an die Medienkonferenz der Rechtskommission nahm Blocher selbst Stellung. Er kämpft weiter: «Ich wehre mich nicht für mich, sondern für die Institutionen», sagte der SVP-Stratege. Die Mitglieder der Rechtskommission des Ständerats seien teilweise befangen, genauso einer der Staatsanwälte (siehe Box).
Seiner Ansicht nach hat er nun fünf Tage Zeit, sich beim Zürcher Obergericht zu beschweren. «Das werde ich tun», sagt er kämpferisch. Dann werde das Gericht entscheiden müssen, ob es allenfalls ein neues Verfahren gebe. Wird das Verfahren ohne Folgeverfahren eingestellt, würde die Immunitätsdebatte hinfällig. In fünf Tagen sei «die Sache vom Tisch», glaubt Blocher. (vuc/sda)
Heute Morgen hat Christoph Blocher die Ständeratskommisssion informiert, dass das Zürcher Obergericht einen Antrag auf Ausstand der beteiligten Staatsanwälte teilweise gutgeheissen hatte. Laut Komissionsmitglied Claude Janiak (SP/BL) muss denn auch einer der involvierten Staatsanwälte in den Ausstand treten. Dieser Entscheid habe aber keinen Einfluss auf das parlamentarische Verfahren. Deshalb habe die Kommission mit 10 zu 3 Stimmen entschieden, das Verfahren nicht – wie von Blocher beantratgt – zu suspendieren.
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