Ständerat bleibt hart Definitiv keine Immunität für Blocher

Die Ständeratskommission hat sich im Streit um Blochers parlamentarische Immunität durchgesetzt. Der Zürcher muss sich in der Affäre Hildebrand dem Strafverfahren stellen – ohne zeitliche Einschränkungen.

  • Publiziert: 11.06.2012
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Die Rechtskommission des Ständerats billigt Christoph Blocher in der Hildebrand-Affäre keine Immunität zu. Das sagte Kommissionspräsidentin Anne Seydoux (CVP/JU) heute an einer Medienkonferenz.

Damit muss sich der SVP-Stratege sowohl für ein Treffen vom 3. Dezember wie auch für eines vom 27. Dezember vor der Justiz verantworten. Zwei Tage vor seiner Vereidigung als Nationalrat traf er sich in Herrliberg mit Reto T., dem Mitarbeiter der Bank Sarasin, und dem Thurgauer SVP-Kantonsrat Hermann Lei.

Beide Kommissionen sind sich einig, dass er dafür keine Immunität geniesst. Blocher soll anlässlich des Treffens Screenshots von Kontodaten des inzwischen zurückgetretenen Nationalbankpräsidenten Philipp Hildebrand zumindest gesehen haben.

Für ein Treffen vom 27. Dezember wollte die Immunitätskommission des Nationalrats Blocher Immunität zugestehen. Der Entscheid dafür fiel mit 5 zu 4 Stimmen nur hauchdünn.

Hat Blocher das Bankgeheimnis verletzt?

An diesem Tag soll Blocher versucht haben, den Thurgauer Anwalt und SVP-Kantonsrat Hermann Lei dazu anzustiften, zusammen mit dem Sarasin-Informatiker die Bankunterlagen des Ehepaars Hildebrand an die «Weltwoche» weiterzuleiten. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wäre damit der Tatbestand der Verletzung des Bankgeheimnisses erfüllt.

Die Rechtskommission des Ständerats spricht sich nun zum zweiten Mal deutlich dafür aus, beide Treffen zu untersuchen. Der Ständerat setzt sich mit seiner Argumentation durch. Grund dafür ist eine Bestimmung im Parlamentsgesetz.

Sie besagt, dass ein zweiter Nichteintretensentscheid einer Kommission endgültig ist.

Untersuchung soll in den nächsten Tagen weitergehen

Die Zürcher Staatsanwaltschaft wird sich wieder mit der Causa Blocher beschäftigen, «sobald der Entscheid der Rechtskommission des Ständerates schriftlich vorliegt». Dies sagte Corinne Bouvard, Sprecherin der Zürcher Staatsanwaltschaft.

Wie Bouvard weiter sagte, gehen die Untersuchungen nach Eintreffen des Entscheides ihren «normalen Gang». Über einzelne Schritte werde generell keine Auskunft gegeben. Nach Abschluss der Untersuchungen werde die Staatsanwaltschaft jedoch aktiv informieren.

Noch nicht in die Untersuchung einbeziehen kann die Staatsanwaltschaft Unterlagen, die sie bei Hausdurchsuchungen an Blochers Wohn- und Firmensitz am 20. März sichergestellt hat. Dabei handelt es sich beispielsweise um einen Computer und ein Handy.

Blocher hatte deren Versiegelung beantragt. Der Zürcher Zwangmassnahmenrichter hat jedoch noch nicht über das Entsiegelungsgesuch entschieden, wie Bouvard sagte.

«Ich wehre mich für die Institutionen»

Im Anschluss an die Medienkonferenz der Rechtskommission nahm Blocher selbst Stellung. Er kämpft weiter: «Ich wehre mich nicht für mich, sondern für die Institutionen», sagte der SVP-Stratege. Die Mitglieder der Rechtskommission des Ständerats seien teilweise befangen, genauso einer der Staatsanwälte (siehe Box).

Seiner Ansicht nach hat er nun fünf Tage Zeit, sich beim Zürcher Obergericht zu beschweren. «Das werde ich tun», sagt er kämpferisch. Dann werde das Gericht entscheiden müssen, ob es allenfalls ein neues Verfahren gebe. Wird das Verfahren ohne Folgeverfahren eingestellt, würde die Immunitätsdebatte hinfällig. In fünf Tagen sei «die Sache vom Tisch», glaubt Blocher. (vuc/sda)

Teilerfolg Blochers: Ein Staatsantwalt muss in den Ausstand

Heute Morgen hat Christoph Blocher die Ständeratskommisssion informiert, dass das Zürcher Obergericht einen Antrag auf Ausstand der beteiligten Staatsanwälte teilweise gutgeheissen hatte. Laut Komissionsmitglied Claude Janiak (SP/BL) muss denn auch einer der involvierten Staatsanwälte in den Ausstand treten. Dieser Entscheid habe aber keinen Einfluss auf das parlamentarische Verfahren. Deshalb habe die Kommission mit 10 zu 3 Stimmen entschieden, das Verfahren nicht – wie von Blocher beantratgt – zu suspendieren.

Beliebteste Kommentare

  • Walter  Schütz , Walenstadt
    Man kennt ja diese vornehmlich linken Mitglieder der SR-Kommission, da sind einige dabei, die Blocher aus dem BR bugsierten. Dies ist wiederum ein Akt der politischen Abrechnung. Aber die Wahrheit und Gerechtigkeit für Blocher wird kommen.
    • 11.06.2012
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  • Martin  Kohler
    Da werden Linke und ihre Vasallen Gloria und Halleluja schreien vor Freude, jetzt haben sie endlich ihre Rache. Wenn das keine Insidergeschäfte sind was Hildebrand getan hat, was sind dann Insidergeschäfte?
    • 11.06.2012
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Alle Kommentare (103)

  • Mailyn  Pelagio-Kerzenmacher , Frauenfeld , via Facebook
    Wenigstens kann Ch. Blocher, um sich zu verteidigen, auf erheblichen finanziellen Rückhalt zurückgreifen. Als normaler Bürger wird man, wenn man schwer kriminelle Straftaten aufdeckte und ordentlich bei der Polizei zur Anzeige brachte, über Jahre bewusst verleumdet und übelst bedroht, es werden Dokumente gefälscht um einem zu diskreditieren und man wird auf offener Strasse überfallen und verletzt Kt. TG von schwer kriminellen Komplizen der Straftäter. Von den Kosten von über 950000 Fr. die dadurch entstanden und dem Arbeitsplatzverlust nach 25 Jahren in der gleichen Firma, mal ganz zu schweigen.
    Da bleibt für den"normalen" Bürger nur Schwarzarbeit übrig um die Familie durchzubringen. Immerhin fallen bei Schwarzarbeit Steuern etc. weg und es kann mit Schwarzarbeit mehr verdient werden.
    • 12.06.2012
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  • Walter  Schlumpf , Unterkulm
    Jeder der nichts zu verstecken hat sollte nicht angst vor der aufhebung der immunität haben!!
    • 12.06.2012
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  • Urs  Seeland , Seeland
    Es ist herrlich zu lesen, wie hier die Leute immer noch glauben. wir seien nur dank Blocher nicht in der EU. Mittelfristig wird sich kaum eine Mehrheit finden für den EU-Beitritt. Es ist einfach immer noch ein Thema, das die Gefolgsleute gerne hören. Was er aber damals mit seiner Kampagne gegen den EWR für Schaden angerichtet hat, lässt sich kaum beziffern. Darum gehört dieser Typ längst in die Pension. Er darf ja noch abundzu eine Kolumne schreiben in der Weltwoche und sich bei teleblocher melden. man braucht sich ja beides nicht anzuschauen.
    • 12.06.2012
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    • A.  Merz
      haben sie, Herr "Seeland" schon etwas gehört von Meinungsfreiheit? Ob herr blocher in die pension gehört oder nicht haben auch nicht sie zu entscheiden, sondern Herrn Blocher selber. Solange er mit so vielen Stimmen zum Nationalrat gewählt wird, ist er bei uns SVP Wählern scheinbar noch gewünscht. Bei den nächsten Wahlen wird sich zeigen, wie es mit Herrn Blocher weitergeht. Ihre anti-SVP Kommentare hier beim Blick lese ich seit längerem. Musste nun aber auch mal meinen Senf dazu geben.
      • 12.06.2012
      • als Kommentar auf Urs  Seeland , Seeland
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  • Fridolin  Glarner-Walker , Genf
    Der sichergestellte Computer und das Handy könnten Hr. Blocher wohl mehr Aerger machen als die Affäre Hildebrand. Könnten da nicht Daten oder Informationen, die mit dieser Anklage nichts zu tun haben, wieder neue Anklagen nach sich ziehen?
    • 12.06.2012
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  • Yves  Ebneter , Winterthur
    Das ist wieder einmal typisch CH. Man ist sauer weil Blocher etwas aufgedeckt hat, was man eigentlich lieber unter den Tisch fallen gelassen hätte. Anstatt sich ernsthafte Gedanken zu machen muss man nun noch auf Altbundesrat Blocher rumhacken. Aber gewisse andere Leute geniessen Narrenfreiheit. Wer das nicht checkt tut mir leid.
    • 11.06.2012
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    • Urs  Seeland , Seeland
      Also, ganz langsam....Was hat er genau aufgedeckt. Ein vielleicht ungeschicktes Verhalten eines angesehenen Mannes, den er aber, aus was für gründen auch immer, schon vorher auf der Latte hatte. Warum will CB das bankgeheimnis so hüten? Hat er selber Schwarzgeld? Ich finde nichts ruhmreiches dabei, dass sich die CH mit Schwarzgeld aus dem Ausland bereichert. Dieses Geheimnis gehört abgeschafft.
      • 12.06.2012
      • als Kommentar auf Yves  Ebneter , Winterthur
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    • Yves  Ebneter , Winterthur
      Jahrelang hat der Staat angebliche schwarze Gelder entgegengenommen. Gelder bei denen die Verechnungssteuer nicht zurückgefordet wurde. Das waren meherere Milliarden. Da hat sich niemnad beschwert. Und nun will man ein scheinheiliges Bankenwesen. Einfach Naiv ist dass!. Es gibt keine Moral im Handel mit Geld. Ebenso es keine Moral gibt im Handel mit Gold. Wer das nicht checkt tut mir leid.
      • 12.06.2012
      • als Kommentar auf Yves  Ebneter , Winterthur
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