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Fehler: Im Unispital ist's noch immer teurer als im Kantonsspital. (sda)
Eigentlich sollten die Fallpauschalen die Gesundheitskosten senken. Doch das System krankt. Das mussten Klinikdirektoren, Krankenkassen-Vertreter und Experten aus Deutschland und der Schweiz am 1. DRG-Forum in Bern eingestehen. Die Erkenntnis: Diagnosis Related Groups (DRG) funktioniert noch nicht wirklich in der Schweiz.
Ziel von DRG, dem Fallpauschalen-System, wäre, dass beispielsweise eine Blinddarm-Operation überall gleich viel kosten darf. Unabhängig davon, ob der Patient in einer Uniklinik oder im Regionalspital operiert wird.
Noch immer grosse Kostenunterschiede
«Wir haben jedoch festgestellt, dass die Preise an Unispitälern noch immer deutlich höher liegen als in kleineren Spitälern. Das Schweizer DRG-System ist noch nicht optimal», sagt Werner Kübler, Direktor des Universitätsspitals Basel.
Kübler betont, dass Uni- und grosse Kantonsspitäler keine Sonderbehandlung wünschen. Deshalb müssen nun die Weichen gestellt werden, dass das System rasch durch sogenannte Zusatzentgelte weiter entwickelt wird. «Nur so erreichen wir einheitliche Preise», erklärt Kübler.
Sonderfall Schweiz muss weg
Dann verschwinden auch die Preisunterschiede zwischen den Kantonen, so dass wirklich freie Spitalwahl für alle herrscht.
Wurde DRG also zu früh eingeführt? Nein, erklärt Werner Kübler. «Man hätte konsequenter das deutsche System übernehmen sollen, statt einen Sonderfall Schweiz daraus zu machen. Dann wären wir jetzt schon viel weiter.»
Was heisst «Fallpauschale»?
Für jede stationäre Behandlung im Spital wird ein Preis abgemacht, den das Spital von der Krankenkasse vergütet bekommt.
Jede Diagnose ist einem Schweregrad zugeordnet. Ein Blinddarm ohne Komplikationen hat einen sehr viel tieferen Schweregrad als eine Herzoperation.
Die Idee: Die Kosten und die Leistungen sollen in allen Spitälern vergleichbar sein – und damit tendenziell günstiger werden. Fallpauschalen in Form von sogenannten Diagnosis Related Groups (DRG) sind heute in vielen Ländern Standard für die Abrechnung von stationären Spitalaufenthalten.
Die sogenannte Swiss DRG ist eine Weiterentwicklung des in Deutschland 2004 eingeführten Fallpauschalensystems.
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