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Es ist zu schwierig zu kontrolileren, ob die Bestimmungen des Statuts eingehalten werden, sagt der Bundesrat. (Crazy Horse)
Der Bundesrat will das sogenannte Cabaret-Tänzerinnen-Statut aufheben. Dadurch werden in Zukunft weniger Frauen zum tanzen in die Schweiz kommen können.
Frauen aus Staaten ausserhalb der EU und der EFTA sollen in der Schweiz nicht mehr als Cabaret-Tänzerinnen arbeiten dürfen. Die Zulassung ausländischer Cabaret-Tänzerinnen wird seit über 40 Jahren mit Arbeitsbewilligungen geregelt. In den 90er Jahren wurde ein spezielles Statut geschaffen.
Dieses erlaubt es Personen aus Drittstaaten, in die Schweiz einzureisen, um als Cabaret-Tänzerinnen zu arbeiten. Zu ihrem Schutz ist es ihnen aber ausdrücklich untersagt, Gäste zu Alkoholkonsum zu animieren oder der Prostitution nachzugehen.
Prostitution trotz Verbot?
Nun will der Bundesrat das Cabaret-Tänzerinnen-Statut für Personen aus Drittstaaten aufheben, wie das Bundesamt für Migration (BFM) mitteilt. Bei der periodischen Überprüfung sei er zum Schluss gelangt, dass «die Schutzwirkung nicht mehr gewährleistet» sei. Dies heisst wohl, dass die Cabaret-Tänzerinnen trotz des Verbots als Prostituierte oder Animierdamen arbeiten.
Die Hälfte der Kantone wenden die Bestimmungen gar nicht mehr an und die Einhaltung ist sehr schwer überprüfbar. So ist es etwa schwer festzustellen, ob das Verbot der Prostitution eingehalten wird und die geforderten Mindeslöhne bezahlt werden. Weiter weist der Bundesrat darauf hin, dass das Risiko des Menschenhandels sehr hoch ist.
Cabaret-Branche verliert an Bedeutung
In den letzten Jahren stammte der Grossteil der Cabaret-Tänzerinnen aus der Ukraine. Stark vertreten sind ebenfalls Tänzerinnen aus Russland sowie aus der Dominikanischen Republik. Die Einreisen haben jedoch Jahr für Jahr abgenommen. Dieser Trend wird auch durch die Abnahme der wirtschaftlichen Bedeutung der Cabaret-Branche über die letzten Jahre bestätigt.
Aktuell weist die Branche noch etwa 2'000 Beschäftigte aus. Es ist eine Verschiebung der Szene von Cabarets hin zu Kontakt-Bars und dem weiteren Rotlichtmilieu feststellbar.
Die Abschaffung des Statuts geht nun in die Vernehmlassung. Bis im November haben involvierte Kreise Zeit, sich zu äussern. (sda/vuc)
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