Kinds-Missbrauch Bundesrat entschärft Volks-Ja

  • Aktualisiert am 14.01.2012

BERN – Wer sich an Kindern unter zehn Jahren vergreift, muss sein Leben lang mit einer Strafe rechnen: So will der Bundesrat die Unverjährbarkeits-Initiative umsetzen.

Es war eine Sensation am 30. November 2008: Mit einer knappen Mehrheit nahm das Volk die Unverjährbarkeits-Initiative an – obwohl der Bundesrat und alle Parteien ausser der SVP dagegen waren. Kernpunkt des Anliegens ist, dass schwerer sexueller Missbrauch an Kindern und Teenagern vor der Pubertät nicht mehr verjährt.

Eineinhalb Jahre nach dem Paukenschlag legte der Bundesrat heute den Vorschlag auf den Tisch, wie er den Volkswillen umsetzen will. Dabei setzt er die Altersgrenze deutlich herunter: «Gestützt auf die wissenschaftliche Literatur» schlägt er vor, dass als vorpubertäres Kind eines unter zehn Jahren zu gelten hat – dies auch in Anlehnung an die Altersgrenze für die Strafmündigkeit.

Wie alt ist ein «vorpubertäres Kind»?

Damit sind die Initiantinnen der Organisation «Marche Blanche» nicht zufrieden. Für sie sei klar, dass Straftaten an Kindern unter 14 Jahren unverjährbar sein sollen, sagte heute Christine Bussat. Der Bundesrat habe sich aber auf die deutsche Version des Initiativtexts bezogen. Dort ist die Rede von «Kindern vor der Pubertät».

Im französischen Originaltext lasse die Formulierung eher darauf schliessen, dass ein späterer Zeitpunkt der Entwicklung gemeint sei. Bei der Absegnung der Übersetzung sei es zu einer Unachtsamkeit gekommen. «Im Moment wissen wir noch nicht, was wir tun werden.»

Kompromiss bei der Rückwirkung

Der Bundesrat konkretisiert in seinem Entwurf auch den Begriff «sexuelle und pornografische Straftaten». Als solche sollen sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Schändung, sexuelle Handlungen mit Anstaltspfleglingen, Gefangenen oder Beschuldigten sowie Ausnützung einer Notlage gelten.

Bei der umstrittenen Rückwirkung schlägt der Bundesrat einen Kompromiss vor: Eine Übergangsbestimmung soll festlegen, dass die Unverjährbarkeit auch für jene Straftaten gilt, die vor dem 30. November 2008 begangen worden sind, aber zu jenem Zeitpunkt noch nicht verjährt waren. Eine weitergehende Rückwirkung hält der Bundesrat für nicht vereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Die Unverjährbarkeit soll nur für volljährige Täter gelten. Ist der Täter unmündig, soll das Opfer nur bis zum 25. Altersjahr Anzeige erstatten können. Der Täter soll die Möglichkeit haben, sich wieder in die Gesellschaft einzugliedern, ohne auf unbestimmte Zeit die Eröffnung eines Strafverfahrens befürchten zu müssen. (hhs/SDA)

Eveline Widmer-Schlumpf und ihre Kollegen wollen härter gegen Pädophile vorgehen – wenn auch nicht so hart, wie es das Volk entschieden hat.

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Politik

Wo soll die Altersgrenze für die Unverjährbarkeit von Sexualdelikten liegen?»

  • 74% Die Regel soll für Übergriffe an Teenagern bis 16 Jahren gelten.
  • 16% Eine Grenze von 10 Jahren, wie sie der Bundesrat will, reicht aus.
  • 10% Auch pädophile Akte sollen irgendwann verjähren, es braucht keine neue Regelung.