Zur Beschleunigung der Verfahren braucht es zwingend mehr Plätze in Bundeszentren, sagen Vertreter von Bund und Kantonen.
Heute dauert ein Asylverfahren bis zu vier Jahre. Das ist viel zu lange, darin sind sich alle einig. Gestern machten Mario Gattiker, Direktor des Bundesamtes für Migration, Peter Gomm, Solothurner Regierungsrat und Präsident der kantonalen Sozialdirektoren, sowie der Berner Regierungsrat Hans-Jürg Käser, Präsident der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren, konkrete Vorschläge:
Für die Neuerungen braucht es eine weitere Gesetzesrevision, allerdings eine kleinere als ursprünglich geplant. Denn mehrere Vorschläge wurden bereits in der laufenden Asylgesetzrevision aufgenommen, die zurzeit im Parlament behandelt wird.
Im November sollen die zentralen Punkte der Neustrukturierung an einer Asylkonferenz definitiv beschlossen werden. Anschliessend wird ein Pilotprojekt gestartet.
Was ist das Hauptziel dieses Asyl-Umbaus?
Peter Gomm: Das Verfahren bis zum erstinstanzlichen Asylentscheid soll beschleunigt werden. Dazu dienen Verfahrenszentren. Künftig soll rascher und klarer unterschieden werden zwischen jenen, die schutzbedürftig sind und jenen, die kein Anrecht auf Asyl haben.
War das nicht schon immer so?
Ziel war das sicherlich. So kann man es aber besser machen. Bei jenen, die kein Anrecht darauf haben, hier zu bleiben, soll das ordentliche Verfahren künftig nur noch ein paar Wochen dauern. Das heisst damit auch, dass sie in der Regel nicht mehr weiter auf die Kantone verteilt werden. Das ist neu.
Wie viele Menschen betrifft das pro Jahr?
Alle Asylsuchenden müssen durch das Nadelöhr der Verfahrenszentren. Klare Fälle, ob negativ oder positiv, können dann rasch entschieden werden. Wie viele dann noch den Kantonen zugewiesen werden, ist offen. Es werden aber deutlich weniger sein. Darunter werden sich zum grössten Teil diejenigen 37 Prozent befinden, die heute schon Anrecht auf Asyl oder eine vorläufige Aufnahme haben. Wichtig ist, dass auch mit den neuen Zentren die humanitäre Tradition gewahrt bleibt.
Und damit sind alle Probleme gelöst?
Nein, leider nicht. Die Frage des Rückführungsvollzugs ist damit nicht gelöst.
Was heisst das?
Kein Land in Europa hat so viele Rückübernahmeabkommen wie die Schweiz. Das reicht dennoch nicht aus. Der vom Bund eingeschlagene Weg zum Abschluss von Migrationspartnerschaften wie beispielsweise mit Tunesien muss weitergeführt werden.
Und was bedeutet das konkret?
Wir dürfen niemandem etwas vormachen. Die Sisyphusarbeit wird nicht nachlassen. Die Schweiz ist ein reiches Land und damit ein klassisches Migrationsziel. Auch bei Staaten mit Rückübernahmeabkommen muss das Verständnis immer wieder neu erarbeitet werden, dass sie abgewiesene Asylsuchende wieder aufnehmen. Ein Beispiel ist Nigeria. Menschen aus Nigeria bekommen nur sehr selten einen positiven Asylentscheid.
Interview: Irène Harnischberg
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