BLICK enthüllt: Bundesanwaltschaft hat Verfahren eröffnet
Schweizer Agenten sollen CIA-Spione enttarnt haben

Zwei hochrangige Mitarbeiter des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) sollen deutsche Ex-Spione seit Jahren mit streng geheimen Informationen versorgt haben. Die Bundesanwaltschaft hat ein Verfahren eröffnet.
Publiziert: 12.05.2017 um 19:21 Uhr
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Aktualisiert: 14.09.2018 um 16:02 Uhr
Sollte seinen Laden unter die Lupe nehmen: Markus Seiler, Direktor des Nachrichtendienstes des Bundes.
Foto: Keystone
Sermîn Faki

Als Spion Daniel M.* Daten von UBS-Konten verkaufte, wurde er von zwei Mitarbeitern des Schweizer Nachrichtendienstes NDB vermittelt. Das behaupten die Datenkäufer, Werner Mauss und Wilhelm Dietl, ihrerseits ehemalige Agenten des deutschen Geheimdienstes BND (BLICK berichtete).

Wilhelm Dietl arbeitete früher für den deutschen Bundesnachrichtendienst.
Foto: Interfoto

Doch damit nicht genug: Mauss und Dietl sagen auch, dass die beiden «hochrangigen» NDB-Mitarbeiter ihnen seit 2011 streng geheime Informationen verkauft hätten. «Sie lieferten gegen Bezahlung Berichte mit Erkenntnissen ihres Dienstes», erklärt Mauss gemäss Verfahrensakten, die BLICK vorliegen.

Viel Geld für die Liste

So hätten sie im Sommer 2014 Dietl eine Liste verkauft, die 51 Agenten der US-amerikanischen, israelischen und britischen Geheimdienste CIA, Mossad und MI6 enttarnte.

Das alles könnte mehr als Agenten-Latein sein. Die Bundesanwaltschaft (BA) hat offenbar ausreichend Verdachtsmomente, um wegen verbotenen politischen Nachrichtendienstes zu ermitteln: «Die BA bestätigt, dass sie in diesem Zusammenhang im November 2015 ein Strafverfahren gegen unbekannt eröffnet hat», schreibt sie auf BLICK-Anfrage. Auch der Bundesrat ist über die Vorwürfe informiert, denn bei Verdacht auf politischen Nachrichtendienst muss er der BA eine Ermächtigung erteilen.

Sagen Mauss und Dietl die Wahrheit, käme der NDB in Teufels Küche. Denn das würde bedeuten, dass es unter den Schweizer Schlapphüten Kriminelle gibt, die nicht vor Geheimnisverrat zurückschrecken. 

Landmann bekam die Liste nicht

Foto: KEY

Die Agentenliste hatte Mauss’ Anwalt der BA im Oktober 2015 übergeben – mit der eindringlichen Bitte, «aufgrund der Gefahr für Leib und Leben der auf der Liste genannten Personen die entsprechenden Schutzvorkehrungen zu treffen». Insbesondere sollte die Liste nicht in die Hände des Verteidigers von Daniel M., Valentin Landmann, gelangen. Dies sicherte der zuständige Staatsanwalt Carlo Bulletti gemäss den Akten zu.

* Name der Redaktion bekannt

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