Wenn Generalvikar Martin Grichting spricht, muss man genau hinhören. Er spricht genauso schnell, wie er denkt. Wahrscheinlich ist er schon deshalb vielen Leuten suspekt.
Der Churer Bischof Vitus Huonder hätte den 43-jährigen Kirchenmanager gern zum Weihbischof gemacht. Das wusste die aufmüpfige Basis zu verhindern. Sie drohte beinahe unverhohlen, den Geldfluss zu stoppen, falls Huonder (68) an seinem Plan festhalte.
«Eine Firma mit zwei Chefs»Die aufmüpfige Basis: Das sind Kirchgemeinden, Kirchenparlamente und Kantonalkirchen, im Fachjargon tragen sie den sperrigen Namen staatskirchenrechtliche Institutionen. Geschaffen wurden sie von den Kantonen. Sie sind unabhängig von der Kirchenleitung.
Grichting kritisiert sie seit langem. «Es ist so etwas wie ein zweiter Machtpol entstanden», sagt er im Gespräch mit SonntagsBlick. «Die Kirche in der Schweiz ist wie eine Firma mit zwei Chefs.» Das sei eine Verletzung der Religionsfreiheit und stehe in fundamentalem Gegensatz zum Wesen der Kirche: «Es gibt nur eine Leitung und einen Chef.»
Gläubige laufen davonDen Kantonalkirchen und Kirchgemeinden, katholischen wie reformierten, laufen die Gläubigen in Scharen davon. Allein 2010 sind schätzungsweise 60 000 bis 70 000 Menschen ausgetreten. Letztes Jahr gingen besonders viele Katholiken, weil sie über die Missbrauchsfälle empört waren.
Revolutionäre ZügeIrgenwann, glaubt Grichting, wird mehr als die Hälfte der Steuerzahler konfessionslos sein. Ist es dann noch legitim, dass der
Staat den Kirchgemeinden hilft, Kirchensteuern zu erheben? «Nein», sagt Grichting. «Die Kirchensteuern gehören abgeschafft!»
Wie bitte?
Dass ein so hoher Kirchenmann diesen Satz offensiv in die Öffentlichkeit trägt, hat fast revolutionäre Züge. Zwar ist sowohl im Bistum
Basel als auch im Bistum
Chur die Unzufriedenheit mit papstkritischen Kantonalkirchen gross. Wenn es aber darum geht, die Geldflüsse zu sichern, stellten sich die Kirchenmänner bisher stets hinter das heutige System.
Grichtings einflussreiche VerbündeteGrichting ist der Erste, der öffentlich für einen radikalen Bruch einsteht. Er hat einflussreiche Verbündete. «Bischof Huonder sieht, dass das Kirchensteuersystem zerfällt. Er ist offen für Reformen», sagt er. Und Kardinal Kurt Koch brachte kürzlich in einem Interview mit der «Weltwoche» die Mandatssteuer ins Spiel.
Genau dieses Modell schlägt auch Grichting vor: «Die Mandatssteuer funktioniert in Italien gut. Warum nicht auch bei uns?»
Funktionieren würde sie so: - Die heutige Kirchensteuer wäre abgeschafft. Die grossen Kirchen müssten sich hauptsächlich durch Spenden finanzieren – wie fast überall auf der Welt.
- Als Ersatz könnten sie an der Mandatssteuer teilnehmen. Unter der Voraussetzung, dass sie sich in einem Vertrag zur Bundesverfassung mit ihren demokratischen Grundsätzen bekennen.
- Jedes Jahr würde dann ein fester Anteil der Steuereinnahmen an die anerkannten Religionsgemeinschaften verteilt. Jeder Steuerzahler könnte bestimmen, wem sein Anteil zugute kommen soll. Wer mit Religion gar nichts am Hut hat, könnte für ein staatliches humanitäres Projekt votieren.
Rechenbeispiel: Von 100 Millionen Franken Steuereinnahmen stünden 800000 Franken Mandatssteuern zur Verfügung. 25 Prozent der Steuerzahler stimmen für die katholische, 25 Prozent für die reformierte Kirche, der Rest für ein staatliches Projekt. Je 200000 Franken flössen an die Kirchen, 400000 an den Staat.
Wer müsste mehr, wer weniger zahlen?
Sicher ist: Alle, die heute Kirchensteuern zahlen, würden profitieren. Für alle anderen würden die
Steuern möglicherweise langfristig minimal steigen.
Hätte ein solches Projekt überhaupt Chancen?
Grichting glaubt, es sei nur eine Frage der Zeit: «Wenn das mit den Austritten so weitergeht, werden sich die staatskirchenrechtlichen Institutionen eines Tages von selbst auflösen. Besser also, wir handeln jetzt – und machen selbst eine Reform.»
Mandatssteuer soll Kirchensteuer ersetzen
Reformierte und Katholiken zahlen heute ihre Kirchensteuern gleichzeitig mit den Staats- und Gemeindesteuern (links). Ein katholisches Ehepaar mit einem steuerbaren Einkommen von 100 000 Franken beispielsweise zahlte 2010 in Zürich Fr. 564.30. Wer aus seiner Kirchgemeinde austritt, muss die Kirchensteuer nicht mehr zahlen. In der Kirche bleiben können Betroffene trotzdem, sie sind aber verpflichtet, regelmässig zu spenden. Das Bistum Chur hat für solche Fälle extra einen Fonds eingerichtet.
Mit dem neuen System, der Mandatssteuer, flösse ein kleiner Teil der Staats- und Gemeindesteuern an anerkannte Religionsgemeinschaften oder auch staatliche Projekte. Der Steuerzahler könnte bestimmen, wem sein Geld zugute kommt (oben). Zahlen müssten diese Steuer alle. Beispiel: Bei einer Mandatssteuer von 0,8 Prozent, wie sie auch in Italien erhoben wird (siehe oben), zahlt unser Zürcher Ehepaar rund 90 Franken Mandatssteuern.