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Hanspeter Thür: Hat sich bei den Banken Gehör verschafft. (Keystone)
Keine Mitarbeiterdaten-Lieferung an US-Behörden ohne vorherige Information der Betroffenen: Der Bund erlässt strenge Auflagen für die Banken.
Dass Schweizer Banken Mitarbeiterdaten an die US-Behörden geliefert haben, wurde hierzulande wiederholt stark kritisiert. Erst kürzlich hat der Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür damit gedroht, beim Bundesverwaltungsgericht vorsorgliche Massnahmen zu beantragen.
Wie er heute mitteilt, hat er sich mit den Banken jetzt anderweitig geeinigt: «Die Banken müssen vor jeder Datenlieferung die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter detailliert informieren», schreibt Thür.
Und: Die Banken müssen den Mitarbeitern «eine angemessene Frist zur Einsicht in die sie betreffenden Dokumente» gewähren. Den Betroffenen bleibe somit die Möglichkeit, ihre Rechte wahrzunehmen.
Thür hält ausserdem fest, die Banken trügen weiterhin die volle Verantwortung für jede Übermittlung von Mitarbeiterdaten an die US-Behörden.
Gestellt hat der Datenschützer seine Foderungen vor zwei Tagen. Heute nun kam das OK von den Banken – womit sich diese vorerst weitere juristische Schwierigkeiten ersparten: Er beantrage «bis auf Weiteres keine vorsorglichen Massnahmen beim Bundesverwaltungsgericht», schreibt Thür. (per)
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