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Zwischen 5 und 10 Milliarden Franken werden in der Schweiz jährlich hinterzogen. Kein Wunder, sind die kantonalen Säckelmeister scharf auf dieses Geld. Christian Wanner, Präsident der Finanzdirektorenkonferenz, will Schweizer Steuerhinterzieher deshalb gleich behandeln wie Betrüger. Bundesrätin Widmer-Schlumpf unterstützt die Forderung des Solothurner FDP-Regierungsrats.
Wieviel Mehreinnahmen versprechen sich die kantonalen Steuerämter davon und wie gehen sie gegen Steuersünder vor?
Meiste Verdächtige packen schnell aus
Beispiel Bern. Besteht ein Anfangsverdacht, gehen die Berner Behörden auf die betroffene Person zu und sprechen sie auf die Ungereimtheiten an. «Sehr oft ist es kein böser Wille und wir kriegen rasch die nötigen Angaben», sagt Yvonne von Kauffungen, Sprecherin der kantonalen Steuerverwaltung.
Nur wenn der Hinterziehungs-Verdächtige nicht kooperiert, greifen die Berner zu härteren Massnahmen. Wenn zum Beispiel kein Lohnausweis vorhanden ist, können sie direkt vom Arbeitgeber einen solchen einfordern, notfalls unter Androhung einer Busse. Spätestens dann fliegen die meisten Steuerhinterzieher auf.
Selten komme es deshalb vor, dass die Steuerverwaltung gegen die Wand des Bankgeheimnisses rennt. «Es passiert praktisch nie, dass wir von einem Bürger ziemlich genau wissen, dass er Steuern hinterzieht – es ihm aber nicht nachweisen können, weil uns seine Bank die Daten nicht gibt», sagt von Kauffungen.
«Sünder rücken Bankdaten meistens selber raus»
Auch Werner Stohler vom Stadtbasler Steueramt und sein Zürcher Kollege Roger Keller bestätigen gegenüber Blick.ch: Die Gleichstellung von Steuerhinterziehung- und Steuerbetrug würde für ihre tägliche Arbeit kaum einen Unterschied ausmachen.
Wenn die Basler jemanden verdächtigen, eine grosse Summe auf einem Bankkonto zu verstecken, können sie den Betrag im Veranlagungsverfahren selber in die Steuererklärung einsetzen. Und eine entsprechende hohe Steuerrechnung verschicken. «Dann rücken sie die Bankdaten meistens selber heraus», sagt Stohler.
Solothurner Beamter widerspricht Chef
Sein Zürcher Kollege Keller rechnet vor: Im letzten Jahr mussten im Kanton Zürich 1300 Steuerhinterzieher Bussen und Nachsteuern berappen. In 150 Verdachtsfällen stellte das Steueramt die Untersuchung ein. «Es kommt hin und wieder vor, dass dies wegen nicht greifbarer Bankdaten geschieht», sagt Keller, betont aber: «Es sind Einzelfälle.»
Selbst Martin Ruch, Leiter Sondersteuern des Kantons Solothurn und damit Christian Wanners Untergebener, pflichtet bei: «Es gibt nur wenige solche Fälle.» Ruch schätzt, dass er bei einer neuen Gesetzeslage pro Jahr 5 bis 10 unkooperative schwere Steuerhinterzieher zur Strecke bringen könnte.
Wie bei Mord: ohne Verdacht keine Untersuchung
Das Hauptproblem der Steuerämter ist denn auch nicht, dass sie zu wenige griffige Massnahmen gegen Verdächtige haben. Sondern, dass sie den schwarzen Schafen gar nicht erst auf die Schliche kommen. Ohne Anfangsverdacht keine Untersuchung – so wie es ohne gefundene Leiche keinen Mord gibt.
Abhilfe könnte da nur der automatische Informationsaustausch der Banken mit den Steuerämtern bieten – der gläserne Bürger. Doch dagegen verwehrt sich die von Kauffungen von der Berner Steuerbehörde. «Mit dem Informationsaustausch würde das heute bestehende Vertrauensverhältnis zwischen Verwaltung und Bevölkerung ersetzt durch ein generelles Misstrauen mit dem Verdacht, dass sowieso alle zu betrügen versuchen.»