Zwei Kurden vor Schweizer Gericht Anklage wegen Terrorpropaganda im Internet

  • Publiziert: 01.10.2012
play Terrorismus-Propaganda im Netz: Zwei Kurden werden angeklagt. (Keystone)

Vor vier Jahren wurden zwei Kurden in Basel wegen Internet-Terrorpropaganda verhaftet. Jetzt müssen sie vor Gericht. Höchststrafe: Fünf Jahre.

Ein kurdisches Brüderpaar aus Irak soll von der Schweiz aus an einer islamistischen Terrororganisation im Netzwerk Al-Kaida beteiligt gewesen sein.

Vor vier Jahren wurden die beiden Männer in Basel verhaftet, jetzt hat die Bundesanwaltschaft beim Bundesstrafgericht Anklage erhoben.

Die Behörde wirft dem Brüderpaar unter anderem vor, sich an einer kriminellen Organisation beteiligt, beziehungsweise diese unterstützt zu haben, wie sie heute mitteilte. Darauf steht eine Höchststrafe von fünf Jahren.

Der ältere der Brüder soll namentlich eine Internetplattform für eine Organisation betrieben haben, welche Mullah Krekar geführt hat. Mullah Krekar gilt als Gründer und ehemaliger Anführer der terroristischen Organisation Ansar al-Islam. Diese sowie die ungenannte neue Organisation gehören zum Al-Kaida-Netzwerk.

Innerhalb der Terrororganisation habe der Beschuldigte «verschiedene Schlüsselfunktionen innegehabt», schreibt die Bundesanwaltschaft. Nebst dem Betrieb der Internetplattform soll er auch Botschaften zwischen Mullah Krekar und der Al-Kaida nahestenden terroristischen Gruppierungen im Irak vermittelt haben.

Die Internetplattform diente laut Anklageschrift dazu, neue Mitglieder für die Organisationen der Al-Kaida anzuwerben. Dazu wurde Propaganda aufgeschaltet, wurden Chaträume und Foren betrieben sowie Zeitschriften und Bücher verkauft.

Videos von Hinrichtungen verbreitet

Rege hätten beide Brüder unter verschiedenen Benutzernamen Texte, Bilder und Videos veröffentlicht, schreibt die Bundesanwaltschaft weiter. Dazu gehörten Berichte zu Anschlägen, Aufrufe und Botschaften der Führungsspitze der Al-Kaida – und auch Videos, welche brutale Hinrichtungen zeigten.

Bei den Angeklagen handelt es sich um aus dem Irak stammende Kurden, die in der Schweiz als Flüchtlinge anerkannt waren und Asyl erhielten. Dieses ist in der Zwischenzeit widerrufen worden. Gegen diesen Entscheid wehren sich die Männer derzeit beim Bundesverwaltungsgericht.

Mullah Krekar wurde in Norwegen veruteilt

Ansar al-Islam ist wie Al-Kaida und ihre Nachfolgeorganisationen in der Schweiz verboten. Die neue Organisation verfolgte laut Bundesanwaltschaft das gleiche Ziel wie Al-Kaida: Ein weltweites islamisches Kalifat einzuführen auf der Basis der islamischen Rechtsordnung, der Scharia.

Mullah Krekar war laut Bundesanwaltschaft Ende März 2012 in Norwegen zu fünf Jahren Freiheitsstrafe wegen schwerer Drohung verurteilt worden. (sda)

Alle Kommentare (1)

  •   Pascal Müller , Zug
    Wetten, die bekommen noch eine Entschädigung, weil das Urteil milder ausfällt als die "Strafe", die sie bereits verbüsst haben?!

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