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Die Hochzeit soll nicht mehr zu höherer Steuerbelastung führen. (Keystone)
Verheiratete Paare sollen steuerlich nicht mehr für ihre Eheschliessung büssen müssen. Das zumindest wünscht sich der Bundesrat.
Der Bundesrat möchte erreichen, dass das Steuerrecht die Wahl von Lebens- und Familienmodellen nicht beeinflusst, sondern dass es sich gegenüber verschiedenen Modellen des Zusammenlebens möglichst neutral verhält.
Die steuerliche Benachteiligung von Zweiverdiener- und Rentnerehepaaren gegenüber Konkubinatspaaren in gleichen wirtschaftlichen Verhältnissen soll abgeschafft werden.
Denn wenn Ehepaare gegenüber Konkubinatspaaren steuerlich über 10 Prozent stärker belastet werden, so ist dies laut einem Bundesgerichtsurteil verfassungswidrig.
«Alternative Steuerabrechnung» soll kommen
Um wieder verfassungskonform zu werden, möchte die Landesregierung auf eine «alternative Steuerabrechnung» zurückgreifen. Was heisst das?
Die Steuerbehörde nimmt einen Vergleich vor zwischen dem Steuerbetrag eines Paares nach dem Verheiratetentarif sowie dem Betrag, den die Eheleute nach individuellem Tarif bezahlen müssten. Bezahlen würden die Paare den niedrigeren Betrag.
Der Bundesrat schlägt weiter vor, Unverheiratete mit Kindern künftig stets zum Grundtarif anstatt zum günstigeren Verheiratetentarif zu besteuern. Damit Alleinerziehende mit tieferen und mittleren Einkommen aber nicht stärker belastet werden, soll ihnen neu ein Abzug in der Höhe von 11‘000 Franken gewährt werden.
Erhöhung der Mehrwertsteuer?
Die vorgeschlagenen Massnahmen der Landesregierung führen nach Schätzungen zu einem jährlichen Minderertrag der direkten Bundessteuer von rund 1 Milliarde Franken. Zur Kompensation sollen einerseits die Ausgaben gekürzt und andererseits die Einnahmen erhöht werden.
Namentlich komme eine Erhöhung der Mehrwertsteuer oder der vorübergehende Verzicht auf den Ausgleich der Folgen der kalten Progression in Frage.
Ähnliche Forderungen wie nun der Bundesrat stellt die CVP mit ihrer Volksinitiative «Heiratsstrafe abschaffen». Die Partei begrüsse zwar die Einsicht des Bundesrats, dass gehandelt werden müsse, zufrieden ist sie aber noch nicht.
«Mit dem Beschluss des Bundesrats wird nur ein Teil der CVP-Initiative erfüllt: Zusätzlich zur steuerlichen Benachteiligung muss auch die Benachteiligung von Ehepaaren bei der AHV abgeschafft werden», wird Ständerat und CVP-Fraktionspräsident Urs Schwaller in einem Communiqué zitiert. (vuc/pd)
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