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Im Februar fällte das Bundesverwaltungsgericht ein folgenschweres Urteil: Ab sofort dürfen Kantone Asylsuchende, die bereits in einem EU-Land einen Antrag gestellt haben, nicht mehr direkt in dieses Land zurückschicken (Blick.ch berichtete).
Jetzt schlagen die Kantone Alarm. Sie wissen nicht wohin mit den Asylbewerbern, wie die «Berner Zeitung» berichtet. Denn schweizweit sind rund 2000 Antragssteller vom Urteil betroffen.
Laufen lassen oder einbuchten
Das Dilemma der Kantone: Die Asylbewerber haben eine zehntägige Beschwerdefrist, in der sie nicht ausgeschafft werden dürfen. Während dieser Zeit könnten die Kantone die Asylsuchenden in Ausschaffungs-Haft setzten. Doch dafür hat es bei weitem nicht genügend Haft-Plätze in der Schweiz.
Eine zweite Möglichkeit wäre, die Antragssteller während der zehntägigen Frist auf freien Fuss zu setzen. Es besteht aber die Gefahr, dass die Asylbewerber irgendwo in der Schweiz untertauchen und nicht mehr auffindbar sind.
Sonderfall Schweiz
Die Kantone sind ratlos, denn das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts muss sofort umgesetzt werden. Auf Geheiss des Bundesamtes für Migration (BFM) mussten die Kantone sogar bereits gebuchte Flüge für die Ausschaffung wieder annullieren.
Pikant: Im Gegensatz zur Schweiz, darf Deutschland weiterhin Asylbewerber direkt ausschaffen, wenn diese bereits in einem anderen EU-Land einen Antrag gestellt haben. BFM-Direktor Alard Du Bois-Reymond sagt: «Mit dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts besteht das Risiko, dass das Schengen/Dublin-Abkommen ausgehebelt wird.»
Er fordert deshalb ein Gesetz, das verhindern soll, dass Asylsuchende einfach in der Schweiz abtauchen können. Denn gemäss Du Bois-Reymond dürfen Asylbewerber nicht ohne weiteres voraussetzungslos in Haft genommen werden. (gca)