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Tankstellen an Hauptverkehrsachsen sollen 24 Stunden Waren verkaufen dürfen – ohne Einschränkungen, fordert die IG Freiheit. Sie geht damit auf Konfrontationskurs zum Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), das den Verkauf von Shop-Artikeln in der Nacht verbietet.
Zurzeit ist der Verkauf von Lebensmitteln zwischen ein und fünf Uhr früh untersagt. Gemäss SECO geht es dabei um die Einhaltung des Arbeitsgesetzes, welches die Nachtarbeit verbietet.
Nur als Gastrobetriebe dürfen Tankstellen rund um die Uhr geöffnet haben. Der Ausschank von Kaffee und der Verkauf von Snacks fallen unter das Gastronomiegesetz und sind somit erlaubt.
Mobilisierung via Facebook
Dagegen läuft die bürgerliche IG Freiheit Sturm. Mit der Hilfe der Jungen SVP, der Jungfreisinnigen, Mitarbeitenden von Tankstellen-Shops und einer Facebook-Guppe gelang es der IG Freiheit 26825 Unterschriften zu sammeln. Unterstützt wurden sie von über 30 Parlamentsmitgliedern aus den Reihen der SVP, FDP und CVP.
Mit der Petition «24h Lebensqualität – Ja zu offenen Tankstellen-Shops» und einer parlamentarischen Initiative vom Genfer FDP-Nationalrat Christian Lüscher, welche die Liberalisierung der Öffnungszeiten von Tankstellen-Shops fordert, soll das SECO dazu gebracht werden, «noch einmal über die Bücher» zu gehen, wie die IG Freiheit heute mitteilte.
Freier Wettbewerb spielen lassen
SVP-Nationalrat Peter Spuhler begründete als Präsident der IG Freiheit die Forderung damit, dass es in Zeiten der «tiefsten Rezession seit dem Zweiten Weltkrieg» darum gehe, der «drohenden Rekord-Arbeitslosigkeit die Stirn zu bieten».
Die staatliche Bürokratie müsse reduziert werden. «Wir müssen alles unterlassen, was die Wirtschaft weiter bremsen könnte», sagte er in Bern.
Vorstandsmitglied Christian Lüscher ist überzeugt, dass sich der Markt selbst regle: «Wo kein Bedürfnis ist, gibt es auch keine Läden.» Ausserdem begründet er sein Engagement damit, dass gerade Polizisten, Schichtarbeitende oder Taxifahrer ein ausgewiesenes Bedürfnis an Tankstellen-Shops hätten.
Das SECO hingegen stuft den nächtlichen Einkauf in Tankstellenshops nicht als «besonderes Konsumbedürfnis» ein. Nur diese Kategorisierung würde die Nachtarbeit rechtfertigen.