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Der weltbekannte Regisseur Roman Polanski (76) sitzt in Zürich in provisorischer Auslieferungshaft. Wie lange, ist derzeit noch unklar. So könnte Polanski schon in wenigen Tagen in die USA ausgeliefert werden – oder aber das Verfahren zieht sich über Monate hin. Denn Polanskis Anwälte können Auslieferungshaftbefehl und Auslieferungsentscheid beim Bundesstrafgericht anfechten. Dafür haben sie zehn Tage Zeit.
Denkbar ist aber auch eine Haftentlassung gegen Bares: Eine Haftentlassung gegen Kaution sei im Fall von Roman Polanski «nicht ganz ausgeschlossen», wie Guido Balmer, Sprecher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), erklärte.
Polanskis Anwälte fordern bereits jetzt seine Freilassung. Es scheine sich ein «Problem der Verjährung» zu stellen, sagte Polanskis Anwalt Hervé Temime der Zeitung «Le Figaro». Zudem gehe es um einen «Fall, in dem das mutmassliche Opfer des Vergehens seit Jahren seine Klage zurückgezogen» habe.
Roman Polanski stelle «absolut keine Gefahr für die öffentliche Ordnung dar», sagte Temime. «Die menschlichen Schäden dieser Festnahme sind beträchtlich. Es erscheint mir unerträglich, dass ein 76-jähriger Mann mehr als 30 Jahre nach der Tat auch nur einen Tag Gefängnis erleiden soll.»
Stellte Schweiz «eine Falle»?
Polanskis Anwalt wundert sich auch über die Festnahme, weil der Regisseur «seit vielen Jahren sehr regelmässig» in die Schweiz fahre, da er in Gstaad ein Haus besitze.
Der französische Kulturminister Frédéric Mitterrand hatte gestern von einer «Falle» gesprochen, die Polanski gestellt worden sei. «Man kennt die Bedingungen, unter denen das passiert ist. Und genauso, wie es ein grosszügiges Amerika gibt, das wir lieben, gibt es auch ein gewisses Amerika, das Angst macht. Und dieses Amerika hat uns heute sein Gesicht gezeigt», sagte Mitterrand.
Sechs Versuche
Es ist nicht das erste Mal, das die US-Behörden versuchten, Polanski habhaft zu werden: Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Los Angeles erklärte gegenüber US-Medien, dass die Festnahme des Regisseurs schon sechs Mal geplant gewesen sei, und man sechsmal die nötigen Papiere ausgestellt habe. Doch offenbar reagierte man bei der Schweizer Polizei immer etwas zu spät – respektive das Eidgenössische Justiz und Polizeidepartement (EJPD) setzte die Verhaftung des prominenten Polen erst unter der Leitung von Eveline Widmer-Schlumpf durch.
Der Sprecher des EJPD, Guido Balmer, sagte gegenüber Blick.ch: «Über etwaige geplante frühere Festnahmen können wir nichts sagen. Nur soviel: Herr Polanski war früher in der Schweiz. Kontrollieren konnten wir ihn aber nicht. Wir hatten auch keine konkreten Informationen über ein Chalet oder diesbezügliche Besitzverhältnisse.» Polanski konnte jetzt festgenommen werden, weil «klar war, wann er wo einreisen wird», so Balmer. Der Tipp kam von der US-Justiz, die wusste, dass Polanski wegen des Zurich Filmfestivals über Wien in die Schweiz einreisen würde.
Gnadengesuch bei Obama
Da Polanski französisch-polnischer Doppelbürger ist, erhält er auch von Polen Schützenhilfe. Der polnische Aussenminister Radoslaw Sikorski stellte heute in Aussicht, US-Präsident Barack Obama um ein Gnadengesuch zu bitten. Für Polanskis Verdienste nicht nur für die polnische Kultur.
Polen will Besuchsrecht
Das polnische Konsulat hat nach der Verhaftung von Roman Polanski ein Besuchsrecht verlangt. Der Regisseur war am Samstagabend in der Schweiz auf amerikanischen Antrag hin festgenommen worden. «Wir hoffen, ihn spätestens am Dienstag zu sehen», sagte der polnische Konsul Marek Wieruszewksi.
Er wartet noch auf grünes Licht der Schweizer Behörden. Wieruszewski gab gegenüber der SDA am Montag zudem an, in Kontakt mit den franzöischen Behörden zu stehen. Dadurch soll ermittelt werden, welche Massnahmen die beiden Länder für den französisch- polnischen Doppelbürger ergreifen könnten.
(gux/SDA)