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Müller und sein damaliger Kompagnon mussten sich vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten. Die Anklage lautete auf Unterlassung der Buchführung, Misswirtschaft sowie Nichterfüllen der Verwaltungsrats- und Geschäftsführerpflichten. Deliktsumme: 650000 Franken.
Heute wurde das Urteil gefällt: Bedingte Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu 120 Franken (total 43200 Franken, bei 2-jähriger Probezeit) und Busse von 8000 Franken gegen Müller, bedingte Gefängnisstrafe von 18 Monaten und 20000 Franken gegen den Immobilienhändler.
In diesem Prozess ging es um die Pitsch Müller Immobilien AG (PMI), die in Greppen LU vier Doppeleinfamilienhäuser gebaut hatte und vor sechs Jahren Konkurs hatte anmelden müssen. Der Staatsanwalt sprach von «abenteuerlichen Verhältnissen».
Beide Angeklagten gaben vor Gericht zu, Fehler gemacht zu haben. Sie verwiesen aber auch auf widrige Umstände, von denen das Bauvorhaben begleitet gewesen sei.
Die Richter fällten ein milderes Urteil als von der Staatsanwalt gefordert. Diese hatte für Müller eine bedingte Gefängnisstrafe von 12 Monaten und 15’000 Franken Busse und für den Immobilienhändler eine bedingte zweijährige Freiheitsstrafe verlangt. (MC)