Merz bleibt im Reduit

  • Publiziert: 06.03.2009, Aktualisiert: 08.02.2012

Bundespräsident Merz will am Bankgeheimnis festhalten. Doch die Zusammenarbeit mit anderen Staaten soll verbessert werden. Substantielle Entscheide hat er aber noch nicht bekannt gegeben.

Schweizer Banken weht ein rauer Wind um die Ohren.
Unter Druck ist auch der Bundesrat. Dieser musste nämlich dringend eine Strategie ausarbeiten, wie der Finanzplatz Schweiz mit den Angriffen aus dem Ausland umgehen will.

Heute nun hat Bundespräsident Merz über das Vorgehen informiert. Wichtigstes Fazit: Der Bundesrat hält am Bankgeheimnis fest. Er will allerdings die Zusammenarbeit mit anderen Staaten im Bereich von Steuerdelikten verbessern.

Expertengruppe solls richten

Bundespräsident Merz: «Der Bundesrat hat eine Expertengruppe eingesetzt. Diese Gruppe ist ohne eigene Entscheidungsbefugnis. Botschafter Manuel Sager leitet diese Gruppe. Er ist Jurist, besitzt auch das US-Anwaltspatent.»

Die Expertengruppe soll Hinweise geben, in welche Richtung Kompromisse gemacht werden können. Sie soll sich als Erstes mit der Definition des Steuerbetrugs beschäftigen. Merz betonte, der Bundesrat wolle weder das Bankgeheimnis über Bord werfen, noch alles beim Alten lassen.

Die USA seien ungeduldig und der Zeitrahmen eng, so Merz. In wenigen Tagen werde die Expertengruppe die ersten Sitzungen abhalten. Da sie bezüglich Kenntnisse «auf gutem Niveau beginnt, haben wir mit Sicherheit innert weniger Wochen die entsprechenden Antworten». Frühestens in zwei Wochen will der Bundesrat über die Ergebnisse der Expertengruppe informieren.

Schutz der Privatsphäre hat Tradition

Trotzdem: Die Privatsphäre der Bürger will die Regierung nicht preisgeben. «Der Bundesrat hat festgestellt dass der Schutz der Privatsphäre vor ungerechtfertigten Zugriffen eine Tradition darstellt. Das ist in unserer Rechtsordnung verankert. Auch in der Bundesverfassung und im Zivilgesetzbuch», sagt Merz dazu. (bih/num)

Das ist der Unterschied

BERN – Die Schweiz macht eine Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung. Betrug liegt vor, wenn etwa Dokumente gefälscht werden. Bei der Hinterziehung wird der Steuerbehörde nicht das gesamte Einkommen oder Vermögen gemeldet. Im Zusammenhang mit dem Bankgeheimnis steht diese Unterscheidung unter Beschuss.

Das Problem: Die Schweiz leistet ausländischen Staaten zwar Rechts- und Amtshilfe bei Verdacht auf Steuerbetrug, aber nicht bei Steuerhinterziehung. Das Bankgeheimnis wird bei der Steuerhinterziehung nicht aufgehoben.

Legal ist dagegen die sogenannte Steuervermeidung. Dabei geht es um Personen oder Unternehmen, die ihren (Wohn-)Sitz an steuergünstige Standorten verlegen. So lassen sich wegen Steuervorteilen ausländische Holdings oder reiche Ausländer in der Schweiz nieder. (SDA)
play Wie weiter mit dem Bankgeheimnis? Finanzminister Hans-Rudolf Merz erläutert die Beeerdigung des Bankgeheimnisses gegenüber ausländischen Behörden. (Keystone)

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