Der Heisse Draht Mein Arbeitgeber zahlt nicht mehr richtig!

  • Aktualisiert um 17.14 Uhr
  • Zum Thema Recht: Nicole Fernández, Juristin

Ich (38) bin verheiratet, habe vier Kinder. Mein Arbeitgeber begann ab April 2009 meinen Lohn wiederholt verspätet zu zahlen. Auch überwies er mir zu wenig Geld. Ich mahnte ihn drei Mal ab, erfolglos. Daraufhin kündigte ich fristlos und fand sofort eine neue Stelle. Meine finanzielle Situation ist katastrophal: Für den Oktober erhielt ich gar kein Geld mehr. Was soll ich tun? Jürg M. (Name geändert).

Ihr Arbeitgeber überwies den Lohn wiederholt mit längerem Verzug, obwohl Sie diesen schriftlich abmahnten. Sie waren entsprechend berechtigt, fristlos zu kündigen. Ihre finanzielle Situation wird sich dennoch erst in ein paar Monaten verbessern. Informieren Sie deshalb Ihren Vermieter und andere Gläubiger über Ihre Geldnot. Das ist besser, als wenn Sie diese vertuschen. Versuchen Sie unbedingt, realistische Ratenzahlungen zu vereinbaren.

Wie aber verhält es sich mit den Lohnforderungen? Sie haben Ihren Arbeitgeber erfolglos schriftlich gemahnt – mit eingeschriebenem Schreiben. Machen Sie jetzt die offenen Lohnforderungen beim Betreibungs- und Konkursamt geltend. Der nächste Schritt ist eine Anmeldung für Insolvenzentschädigung bei der kantonalen Arbeitslosenkasse. Das Anmeldeformular finden Sie auf www.treffpunkt-arbeit.ch. Sie müssen das Formular einreichen, zusammen mit darauf vermerkten Unterlagen. Sie können sich aber auch direkt beim kantonalen Arbeitsamt informieren.

Die Insolvenzentschädigung ist eine Erwerbsausfall-Versicherung, falls der Arbeitgeber zahlungsunfähig wird. Sie sichert offene Lohnforderungen ab – damit die Existenz des Arbeitnehmers nicht bedroht wird, wenn er vergebens auf Geld wartet.

Wichtig: Es werden nur die Löhne der letzten vier Monate eines Arbeitsverhältnisses bezahlt. Bis Sie Geld erhalten, dauert es leider.

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044 259 88 44 / 99 (Di, Mi 10-11 Uhr, Fr 13-15 Uhr)

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