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Ihr Arbeitgeber überwies den Lohn wiederholt mit längerem Verzug, obwohl Sie diesen schriftlich abmahnten. Sie waren entsprechend berechtigt, fristlos zu kündigen. Ihre finanzielle Situation wird sich dennoch erst in ein paar Monaten verbessern. Informieren Sie deshalb Ihren Vermieter und andere Gläubiger über Ihre Geldnot. Das ist besser, als wenn Sie diese vertuschen. Versuchen Sie unbedingt, realistische Ratenzahlungen zu vereinbaren.
Wie aber verhält es sich mit den Lohnforderungen? Sie haben Ihren Arbeitgeber erfolglos schriftlich gemahnt – mit eingeschriebenem Schreiben. Machen Sie jetzt die offenen Lohnforderungen beim Betreibungs- und Konkursamt geltend. Der nächste Schritt ist eine Anmeldung für Insolvenzentschädigung bei der kantonalen Arbeitslosenkasse. Das Anmeldeformular finden Sie auf www.treffpunkt-arbeit.ch. Sie müssen das Formular einreichen, zusammen mit darauf vermerkten Unterlagen. Sie können sich aber auch direkt beim kantonalen Arbeitsamt informieren.
Die Insolvenzentschädigung ist eine Erwerbsausfall-Versicherung, falls der Arbeitgeber zahlungsunfähig wird. Sie sichert offene Lohnforderungen ab – damit die Existenz des Arbeitnehmers nicht bedroht wird, wenn er vergebens auf Geld wartet.
Wichtig: Es werden nur die Löhne der letzten vier Monate eines Arbeitsverhältnisses bezahlt. Bis Sie Geld erhalten, dauert es leider.