Pflege-Personal Maskenzwang für Impf-Verweigerer!

  • Publiziert: 20.11.2009, Aktualisiert: 10.02.2012
  • Von Michael Scharenberg
play Das Genfer Unispital machts vor, andere Spitäler dürften nachziehen: Für das Pflegepersonal gilt entweder Impfung oder Schzutzmaske. (Keystone)

ZÜRICH – Gegen die Schweinegrippe-Impfung kann sich das Pflegepersonal wehren. Gegen eine Schutzmaske aber nicht.

Krankenschwestern und Pfleger sind Impfmuffel. Das ist schon von der normalen Grippe her bekannt. Aber sogar bei der Schweinegrippe ist das kaum anders. Auch nicht im Kantonsspital Winterthur, wo immerhin die beiden ersten Erwachsenen in der Schweiz an Schweinegrippe gestorben sind. Nur 25 Prozent der Pflegenden sollen derzeit gegen die Schweinegrippe geimpft sein. Die Verantwortlichen dort gehen jetzt davon aus, dass sich Patienten und Pfleger gegenseitig angesteckt haben. Daher appelliert das Spital «an die Professionalität» der Mitarbeiter und empfiehlt die Impfung.

Aber was ist mit Zwangsmassnahmen? Klar ist, es ist vom Gesetz her heute nicht möglich, eine Person zu einer Impfung zu zwingen. Das gilt auch für Pflegepersonal. Denn die Impfung mit der Spritze gilt juristisch als Körperverletzung. Dazu kann niemand ohne seine Einwilligung verdonnert werden. Zwar fordert der Berner Immunologe Beda Stadler das Impfobligatorium für Ärzte und Pflegepersonal, notfalls auch per Arbeitsvertrag. Aber das nützt in der aktuellen Krise nichts.

Trotzdem: Mit blossen Impfempfehlungen à la Winterthur müssen sich Spitäler auch nicht begnügen. Sie können nämlich Pflegende verpflichten, eine Schutzmaske zu tragen. Weil die Schweinegrippe extrem ansteckend ist. So wirds jetzt am Unispital Genf praktiziert. Wer die Impfung verweigert, muss eine Maske tragen. Ähnlich am Unispital Zürich. Hier haben sich gemäss «Radio 1» bis heute erst 15 Prozent der Belegschaft impfen lassen. Laut Prof. Christian Ruef, Leiter Spitalhygiene, ein bedenklich tiefer Wert. Sollte sich das nicht rasch ändern, müsse man einen Maskenzwang für ungeimpfte Mitarbeiter in Betracht ziehen.

Und was sagen Pflegende selbst dazu? «Das unterstützen wir», sagt Roswitha Koch gegenüber Blick.ch. Die Sprecherin des Schweizerischen Pflegepersonalverbands fügt an: «Wenn die Maskenpflicht sinnvoll ist.» Also nur für Pflegende gilt. Nicht aber für Büroangestellte. Diese Position wird auch von der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektoren geteilt. «Wir schliessen uns hier dem Bundesamt für Gesundheit an.» Eine aktuelle Empfehlung des Bundesamts zu einer Maskenpflicht liege aber noch nicht vor.

Auch Margrit Kessler, Präsidentin der Stiftung Patientenschutz SPO, findet, der Schutz der Patienten in Spitälern geht vor: «Die Schweinegrippe ist sehr infektiös. Darum macht eine Maskentragpflicht an Spitälern durchaus Sinn.»

play Zur Impfung dürfen Pflegende nein sagen. Zur Maske nicht. (Keystone)

Top 3

1 Publireportage SWISSHAUS SWISSHAUS - Der zuverlässige Weg zum Eigenheimbullet
2 Grosse Lohntabelle Das verdient die Schweiz wirklichbullet
3 Grosses Voting Wer wird VW Shooting Star?bullet

News