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Ihre Sorgen sind berechtigt – leider. Ihr geschiedener Mann ist im Grundbuch als neuer Eigentümer der fraglichen Liegenschaft eingetragen. Doch wie gestaltet sich das Rechtsverhältnis zur Bank? Sie und Ihr damaliger Mann schlossen vor Jahren gemeinsam einen Hypothekarvertrag ab. Der Vertrag ist nach wie vor gültig – bis ein Neuer den alten Vertrag ablöst.
Ich gehe davon aus, dass Ihr Ex-Mann im Scheidungsurteil die Hypothekarschuld für sein Haus ganz übernommen hat. Der Grundbuchverwalter meldete das dem Gläubiger, also der Bank – dazu ist er gesetzlich verpflichtet.
Aus der Schuldenhaftung wurden Sie deshalb aber nicht entlassen. Die Überbelastung der Liegenschaft spielte in Ihrem Fall beim Entscheid der Bank, das Darlehen zu kündigen, eine Rolle. Da der Vertrag zwischenzeitlich gekündigt wurde, verlangt die Bank zu Recht die Rückzahlung des Darlehens. Sie und Ihr Ex haften dafür solidarisch – das heisst gemeinsam mit Ihren gesamten Vermögen.
Ihr Ex sollte jetzt unbedingt verkaufen, bevor es zu einer Zwangsversteigerung kommt. Ist die Darlehenssumme nämlich nicht gedeckt, müssen Sie für die Schuld aufkommen, falls beim Ex nichts zu holen ist. Haben Sie sonst kein Vermögen, wird die Bank auch Ihr Haus antasten. Das Geldinstitut wird den nächsten Schritt vorbereiten. Es ist zu hoffen, dass der Hausverkauf zur Tilgung der Schulden ausreicht. Nur dann tragen Sie kein Risiko.