Der heisse Draht zum Thema Geld Gemischte Police kündigen?

  • Publiziert: 17.11.2009, Aktualisiert: 10.02.2012
  • Von Silvio Bertolami, Wirtschaftsexperte

Ich (52) habe vor einigen Monaten für mich, meinen Sohn (24) und meine Tochter (21) je eine gemischte Lebensversicherung abgeschlossen. Dies im Rahmen der steuerlich begünstigten Säule 3a. Jetzt kommen mir aber Zweifel. Wäre es nicht besser, die Säule 3a bei einer Bank statt einer Versicherungsgesellschaft zu haben? Kann ich alles kündigen? Ellen S.

Die gemischte Lebensversicherung sollte eigentlich Sparversicherung genannt werden. Der grössere Teil der Prämien geht in den Spartopf. Der kleinere Teil in den Versicherungstopf. Falls der Versicherte während der Laufzeit der Police stirbt, wird eine Todesfallsumme ausbezahlt. Und bei Erwerbsunfähigkeit infolge Unfall oder Krankheit zahlt die Versicherung die Prämien weiter.

Eine solche Sparversicherung macht im Falle Ihrer Kinder keinen Sinn. Erstens sind sie noch ungebunden und brauchen darum keine Todesfallversicherung.
Zweitens ist das Einkommen Ihrer Nachkommen noch relativ niedrig und wird vielleicht zeitweise sogar wegfallen. Wie Sie schildern, möchten Ihre Kinder eventuell noch die Ausbildung fortsetzen respektive ins Ausland gehen.

Man kann die Police kündigen

Und in einigen Jahren wird Ihre Tochter vielleicht Kinder kriegen und sich für eine gewisse Zeit aus dem Arbeitsleben zurückziehen. Die Folge: Das Sparen im Rahmen der Säule 3a lohnt sich für Ihre Kinder kaum. Es droht sogar zum Negativgeschäft zu werden. Die Steuerersparnis bei der Einzahlung ist klein oder sogar null, und beim Bezug des Geldes werden Ihre Kinder dereinst Steuern entrichten müssen.

Sie können die Policen sehr wohl kündigen. Das rate ich im Falle Ihrer Kinder auch. Und dies, obwohl die erste Jahresprämie verloren ist. Sparen können sie via Bank, wo es keinen Prämienzwang gibt. Und den Schutz gegen Invalidität kriegen Sie mit einer guten, separaten Versicherungspolice; dies für relativ wenig Geld.

Sie selber brauchen zwar auch keine Todesfallversicherung, da Ihre Kinder erwachsen sind. Ich würde aber die Police an Ihrer Stelle nicht auflösen, wenn ich die jährlichen Einzahlungen problemlos machen könnte und wenn ich im Invaliditätsfall die Versicherungsleistung brauchen würde. Ob das bei Ihnen der Fall ist, hängt von Ihrer Vermögenssituation und Ihrer Pensionskasse ab.

Kontakt

Schreiben Sie: Blick, Heisser Draht, Geld, Postfach, 8021 Zürich.

Per E-Mail: geld@blick.ch

Es können nicht alle Fragen berücksichtigt werden.

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