Steuerkrieg Frankreich will Bern geklaute Daten zurückgeben

  • Publiziert: 21.12.2009, Aktualisiert: 10.02.2012

PARIS – Überraschende Wende im Steuerstreit mit Frankreich. Die Staatsanwaltschaft in Aix-en-Provence will die Daten zurückgeben.

Anfang Jahr will die französische Staatsanwaltschaft die gestohlenen Bankdaten an die Schweiz zurückgeben. Das berichtet die Nachrichtenagentur AFP. Damit macht Frankreich einen Schritt auf die Schweiz zu.

Im Zentrum des Steuerstreits mit den Franzosen steht der ehemalige Mitarbeiter der Bank HSBC in Genf, Hervé Falciani. Er soll Daten von 130000 Bankkunden an Frankreich übergeben haben. Die Datensätzen zeigen Bankbeziehungen von französischen Kunden, aber auch solchen aus Kolumbien und Italien sowie chinesischen Behörden.

Am 10. Dezember wurde bekannt, dass die Schweiz schon zuvor ein Rechtshilfegesuch an Frankreich stellte. Bern verlangte die Rückgabe der gestohlenen Daten und die Auslieferung Falcianis, der in Frankreich unter Polizeischutz steht.

Als eine Reaktion seitens Frankreich ausblieb, drohte die Schweiz, die Verhandlungen über das Doppelbesteuerungsabkommen mit den Franzosen abzubrechen. Der französische Senat wiederum drohte mit einer Schwarzen Liste, auf der die Schweiz landen solle. Am Freitag auf Drängen der Regierung in Paris wurde aber in letzter Minute auf diesen Schritt verzichtet.

Gesuch teilweise erfüllt

Die Generalstaatsanwaltschaft habe zusammen mit dem Justizministerium das schweizerische Rechtshilfegesuch geprüft, sagte Generalstaatsanwalt François Faletti zur Nachrichtenagentur AFP. Es gebe darin keine speziellen Elemente, die gegen eine Lieferung der Daten sprechen würden. Die Daten würden also geliefert.

Faletti rief in Erinnerung, dass ein erster Teil des Schweizer Gesuchs Anfang Jahr durch die Hausdurchsuchung vom 20. Januar bei Falciani erfüllt worden sei. Die Ergebnisse der Durchsuchung sowie die Protokolle der Befragungen seien damals den Schweizer Behörden übermittelt worden.

Frankreich werde nun Bern «als Ergänzung die anderen Elemente» aushändigen, also die «beschlagnahmten Daten», sagte Faletti. Die Übermittlung werde «sehr rasch» erfolgen. Die von in Nizza deswegen begonnenen Ermittlungen bezögen sich auf mögliche Geldwäscherei. Die weiteren Untersuchungen könnten in beiden Ländern fortgesetzt werden, sagte Faletti. Genügend Zeit hatten die französischen Ermittler auf jeden Fall: Dem Vernehmen nach befinden sich die Daten bereits seit dem Sommer 2008 in französischen Händen. (SDA, pft)

Steuerabkommen bleibt sistiert

«Auf den Entscheid des Bundesrates – Aussetzungsantrag der Verhandlungen zum Doppelbesteuerungsabkommen – hat die Ankündigung der generalstaatsanwaltschaft von Aix-en-Provence keine Auswirkung», teilte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) am Montag auf Anfrage mit.

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