Fall UBS Finma zieht Urteil ans Bundesgericht weiter

  • Publiziert: 21.01.2010, Aktualisiert: 10.02.2012

BERN – Die Finanzmarkt-Aufsicht besteht darauf, dass ihre Aufforderung an die UBS, Kundendaten an die USA auszuliefern, rechtens war. Das höchste Gericht muss jetzt entscheiden.

Nun liegt der Ball beim Bundesgericht: Die Richter in Lausanne müssen entscheiden, ob die die Finanzmarktaufsicht (Finma) die Auslieferung von rund 300 UBS-Kundendaten an die US-Behörden anordnen durfte. Das Bundesverwaltungsgericht ist der Meinung, dass dies rechtswidrig war.

Doch die Finma sieht sich im Recht und zieht darum das Urteil der ersten Instanz ans Bundesgericht weiter. Sie betreibt mit dem Weiterzug aber auch ein Stück «Rollenklärung».

Sie wolle die Gelegenheit nutzen, dass das Bundesgericht den rechtlichen Handlungsspielraum der Finma in Krisensituationen nach geltendem Recht als letzte Instanz beurteilt, schreibt die Aufsichtsbehörde heute in einer Mitteilung.

Die Finma sei auch für die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte verantwortlich. Mit Blick auf diese Aufgabe habe ihr Verwaltungsrat – nach Rücksprache mit dem Bundesrat – die Herausgabe der Daten angeordnet.

Hätte sie anders entschieden, hätte der UBS eine Strafklage aus den USA gedroht. Eine solche wäre für die Bank existenzbedrohend gewesen, weil sich ihre Liquiditätsposition zusätzlich verschlechtert hätte. Die gesamte Schweizer Volkswirtschaft hätte darunter gelitten.

Schutzmassnahme

Im Bankengesetz stehe unter anderem, dass die Finma bei einer «begründeten Besorgnis» über «ernsthafte Liquiditätsprobleme» befugt sei, Schutzmassnahmen anzuordnen. Ihren Entscheid sieht die Finma als solche Schutzmassnahme. Sie habe darum gestützt auf das Bankengesetz gehandelt.

Das Bundesverwaltungsgericht erachtete dieses in seinem Urteil aber nicht als ausreichende gesetzliche Grundlage. Gestützt auf Notstandsrecht hätte nur der Bundesrat handeln dürfen.

Der Bundesrat nahm das erstinstanzliche Urteil gelassen hin. Das Gericht habe nicht die Herausgabe der Daten an die US-Behörden gerügt, sondern die gewählte Rechtsgrundlage.

Scharfe Töne

Zu harschen Tönen führte die juristische Frage aber zwischen Finma-Präsident Eugen Haltiner und dem Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts, Christoph Bandli. Er habe trotz anders lautendem Urteil richtig gehandelt, gab sich Haltiner in einem Zeitungsinterview überzeugt.

«Die juristische Beurteilung verunsichert mich nicht», sagte Haltiner. Bandli antwortet darauf – ebenfalls via Presse –, dass er diese Aussage «einigermassen speziell» finde.

GPK oder PUK?

Die UBS-Daten beschäftigen nebst den Gerichten auch das Parlament. Der Bundesrat hat den Forderungen der Geschäftsprüfungskommission (GPK) inzwischen nachgegeben und will ihr die Dokumente zur Steueraffäre unter Auflagen herausgeben. Im Raum steht auch die Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK).

Die Untersuchung der GPK läuft seit Frühjahr 2009. Bisher führte die Arbeitsgruppe, die sich aus je sechs Mitgliedern des Ständerates und des Nationalrates zusammensetzt, 26 Anhörungen durch. Vertreter der UBS wurden bisher nicht angehört. (SDA)

play Eugen Haltiner ist mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes nicht einverstanden: Der Entscheid der Finma sei notwendig gewesen. (Keystone)

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