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In der Zürcher Gemeinde Däniken dürfen sich schulpflichtige Jugendliche ab 22 Uhr nicht mehr auf öffentlichem Terrain versammeln. Unklar ist, wie viel Abstand sie zueinander halten müssen, damit sie von der neuen Polizeiverordnung nicht als Versammlung definiert und beim Statthalteramt verzeigepflichtig sind. Wir gehen einmal davon aus, dass ein Dutzend Jugendliche, die unter sich auf Rufdistanz getrennt sind, das Kriterium der Versammlung nicht erfüllen und damit als Einzelaufenthalter die Verordnung unterlaufen.
Aber auch wenn eine quasi ausgeschwärmte Formation als verbotene Gruppierung taxiert wird, bietet sich ihr die Möglichkeit, mit Hilfe des Mobilfunks in Däniken eine organisierte Einheit zu bilden. Beschädigungen und Abfallerzeugungen, deren Verhinderung der eigentliche Zweck der Verordnungsmassnahme ist, müssen deshalb, über das Netz koordiniert, punktuell verübt werden. Gut informierte Jugendliche, denen es nach 22 Uhr um eine enge Kontaktnahme geht, wissen sich natürlich auch noch weitere moderne Kommunikationsangebote zunutze zu machen.
In England sind auf Basis des Internet-Programms Google Earth bereits Partys auf Liegenschaften abgehalten worden, deren Bewohner ihr Domizil ferienhalber ohne Aufsicht beliessen. Satellitenfotos verrieten, wo sich ein vorübergehend unbewachtes Areal − besonders beliebt: mit Garten-Swimmingpool − für eine Versammlung auf Privatgrund eignete.
So sind letztlich spätabendliche Versammlungen Jugendlicher in Däniken vor allem eine Herausforderung an deren Kreativität.