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Seit dem 1. Januar gilt auch im Freistaat Bayern ein striktes Rauchverbot in öffentlichen Räumen. Doch
anders als in den meisten Ländern, in denen Rauchverbote erlassen und irgendwie hingenommen worden sind, leisten in Bayern Wirte und Raucher gegen die staatliche Verfügung aktiven Widerstand.
Überall bilden sich nunmehr, nicht zuletzt unter der Schirmherrschaft des «Vereins zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur», Raucherclubs in der Form eingetragener Vereine, die solchermassen berechtigt sind, dem Vereinszweck in geschlossenen Gasträumen obzuliegen.
Die bayerische Wirtshauskultur basiert ja auf der Trinität Bier, Weisswurst und Tabak, weshalb die Anlässe der Rauchervereine nicht in Räumlichkeiten abgehalten werden können, die von zwei der drei Säulen der Dreifaltigkeit abgeschnitten sind. Es ist aber eine offizielle Mitgliedschaft erforderlich, damit der bayerische Raucher sich weiterhin im vertrauten Umfeld selbstverwirklichen kann. Angesichts der gesetzlichen Bedrohung, die ihn gleichwohl umstellt, kommt damit seinem Beitritt zum Raucherverein eine ähnliche Bedeutung wie früher dem Beitritt zu einer Freimaurerloge zu, die es dem Mitglied erlaubte, sich im Kreise Gleichgesinnter über offiziell verpönte Gedanken und Thesen der Aufklärung auszutauschen.
In diesen bayerischen Geheimgesellschaften, so steht zu erwarten, dürften europaweit das Wissen um den Lungenzug und die Herstellungsformel der oxydalen Atmosphäre bajuwarischer Gemütlichkeit konserviert bleiben. Künftige Historiker, die über bayerische Geschichte arbeiten, werden Rauchervereinen beitreten müssen, um sich der Authentizität ihrer Studienergebnisse zu versichern. Und viele fragen sich schon, ob sich die CSU zur Sicherung ihrer Dauerwahlerfolge früher oder später nicht überhaupt den Status eines Rauchervereins geben muss.