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Ist es schiere Bosheit, eine Kurzschlusshandlung oder eine psychische Störung, die Menschen zu Tätern macht? Diese Fragen beschäftigten Zürcher Richter auch in den letzten zwölf Monaten.
Etwa im Fall der Brasilianerin (27), die mit einem Messer «SVP» in ihre Beine ritzte und erzählte, sie sei von Neonazis überfallen worden. Die Richterin nahm ihr die völlige Unzurechnungsfähigkeit nicht ab und verurteilte sie zu einer bedingten Geldstrafe.
Eine unheimliche, gefährliche Gestörtheit steht auch hinter der Tat von Luis W. (23). Der Todesschütze von Höngg tötete die ihm völlig unbekannte Francesca Prete (16) mit einem gezielten Schuss aus dem Sturmgewehr, das er Stunden zuvor aus der RS mit nach Hause nahm.
Im August verurteilte ihn das Zürcher Obergericht wegen Mordes zu einer 17-jährigen Freiheitsstrafe. Falls die angeordnete psychiatrische Massnahme nichts hilft, kann Luis W. noch verwahrt werden.
Nur angeblich psychisch schwer gestört war ein heute 32-jähriger Kosovare, der rund 330000 Franken IV-Gelder kassierte. Bei den Ärzten spielte er den nicht ansprechbaren, völlig apathischen Patienten. Dies hinderte ihn nicht daran, als Mitglied einer Profibande Einbrüche in Serie zu begehen.
In zweiter Instanz wurde der IV-Betrüger vom Obergericht im November zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von dreieinviertel Jahren verurteilt – für skrupelloses und durchtriebenes Handeln.
Dass ein einziger Faustschlag ein ganzes Leben zerstören kann, wurde traurige Tatsache im Mai 2006. Am Rande eines Fussballfestes streckte Daniel K. (24) den FCZ-Fan Roli Maag (31) mit einem Faustschlag zu Boden. Der Geschlagene blieb behindert liegen. Das Bezirksgericht verurteilte den Schläger wegen Körperverletzung zu einer dreijährigen teilbedingten Freiheitsstrafe.
Tödliche Folgen hatte ein Schuss, den der Ex-Thaibox-Weltmeister Bashkim Berisha im Jähzorn auf einen Mann abgab, der ihn zum Umparkieren aufgefordert hatte. Beim Obergericht beteuerte er im August umsonst, er habe gar nicht geschossen: 14 Jahre Freiheitsstrafe wegen vorsätzlicher Tötung.
Aus Angst ihr Kind zu verlieren, drehte eine 32-jährige durch: Lieber wollte sie es töten, als dem Vater überlassen. Die Mutter würgte das Anderthalbjährige bis es rot anlief. Für versuchte vorsätzliche Tötung kassierte sie neun Jahre Freiheitsstrafe plus Psychotherapie.
Gedanken- und Rücksichtslosigkeit fuhren bei den so genannten Luxusrasern mit, die mit einem Privatrennen entlang dem Zürichsee in die Schlagzeilen blochten. Die sechs reichen Chinesen mit den teuren Schlitten wurden vom Bezirksgericht Horgen im Mai zu bedingten Geldstrafen und Bussen verurteilt.
Auch als Raser verurteilt wurde der ehemalige FCZ-Profi Kresimir Stanic (24) im Februar. Er versprach damals hoch und heilig, das werde nie wieder vorkommen, beteuerte seine Reue, engagierte sich für Prävention – und wurde drei Tage nach seiner Verurteilung rückfällig. Das kam erst im November ans Licht. (SDA/dip)