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In dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss argumentierten die höchsten Richter, ein vorläufiger Stopp des seit dem 1. Oktober geltenden Nichtraucherschutzgesetzes in diesem Bundesland sei nicht erforderlich. Bis zum endgültigen Entscheid über seine gleichzeitig eingereichte Verfassungsklage erleide der Kläger keine schweren Nachteile durch das Gesetz.
Der Beschwerdeführer ist starker Raucher und Stammgast in einer Gaststätte. Er sieht sich durch das Rauchverbot in einer Weise eingeschränkt, die seiner Ansicht nach gegen die Verfassung verstösst. In Hessen ist das Rauchen in Gaststätten nur in abgetrennten Räumen erlaubt. Bei Missachtung des Verbots drohen Bussgelder. (SDA)