Schock Der Fall Fabienne liegt jetzt bei den Anwälten

  • Aktualisiert am 20.01.2012
  • Von Sacha Ercolani

Muss MusicStar Fabienne Louves (21) ihren Titel zurückgeben? Ihre Eltern schlossen für sie einen CD-Vertrag ab. Laut Reglement hätte die Sängerin deshalb gar nicht an der Castingshow teilnehmen dürfen. Beginnt nun ein juristisches Hickhack?

Sonntag, 20 Uhr. Die Strassen sind wie leergefegt, mehr als 1,2 Millionen Zuschauer verfolgen das grosse «MusicStar»-Finale live auf SF 1. Medien und Meinungsumfragen lassen keinen Zweifel: Die Ostschweizerin Sandra Wild (22) wird MusicStar»2007.
Drei Stunden später. Moderator Max Loong verkündet: «MusicStar 2007 isch ... d’Fabienne!» Für ihre geniale Tina-Turner-Adaption wird die Luzernerin vom TV-Publikum per Televoting zum MusicStar 2007 gekürt – mit sensationellen 70 Prozent der Stimmen. Fabienne Louves ist in der Zürcher Maag Event Hall der grosse Wurf gelungen: «Unglaublich, mein Traum ist wahr geworden.»

Doch heute, nur eine Woche nach dem Supersieg, könnte der Traum zum Albtraum werden: SonntagsBlick deckte auf, dass Fabienne möglicherweise noch immer an eine Musikproduktionsfirma gebunden ist.

Dabei besagt das «MusicStar»-Reglement ausdrücklich: «Es dürfen sich nur Personen ohne bestehenden und nicht auflösbaren Platten- oder Künstlervermarktungsvertrag anmelden.» Das würde bedeuten: Fabienne hätte gar keine Berechtigung, an der erfolgreichsten Schweizer Castingshow teilzunehmen.

Hat die Vergangenheit Fabienne eingeholt? Vor acht Jahren gründete sie zusammen mit zwei Freundinnen die Band Girls to Girls; ihre Eltern, Silvia (48) und Joseph (55) Louves, unterzeichneten im Namen der damals 13-Jährigen einen mehrjährigen Produktionsvertrag mit Take Off Music in Zug.

Ablösesumme nicht bezahlt

«Wir haben sehr viel Geld, Herzblut und Zeit in die Band investiert – mehrere Singles und ein Album produziert», sagt Take-Off-Music-Berater Hape Schuwey (55). «Als der Erfolg kam, wollten sich die Girls von uns trennen.»
Daniel Schwab (54), Besitzer der Produktionsfirma, erklärte sich 2001 bereit, den Vertrag gegen Zahlung von 5000 Franken aufzulösen. «Leider haben sie uns die vertraglich festgelegte Summe trotz mehrfacher schriftlicher Mahnungen nie bezahlt – und es auch nicht für nötig gehalten, mit uns zu reden.» Fabienne oder ihre Eltern hätten die Gegenleistung für die Auflösung des Vertrages nie erbracht.

Beim Schweizer Fernsehen ist man von dieser Nachricht überrascht. «Von den Verträgen haben wir keine Kenntnis und auch noch nie etwas von dieser Firma gehört», sagt SF-Sprecher Urs Durrer (36). Erbt nun die Zweitplatzierte Sandra Wild den «MusicStar»-Titel? Durrer: «Wir gehen davon aus, dass sich Fabienne und ihre neue Plattenfirma SonyMusic in den nächsten Tagen mit allen Beteiligten an einen Tisch setzen und die Sache regeln.» Schuwey und Schwab haben inzwischen Anwälte eingeschaltet. «Wir möchten Fabienne nicht im Wege stehen, doch wofür macht man Verträge? Für uns ist die Angelegenheit erst vom Tisch, wenn die Schulden an Take Off Music bezahlt sind.»

SonntagsBlick erreichte Fabienne Louves während ihres grossen Empfangs in Emmen LU. Sie sagt nicht viel zu den Vorwürfen. Nur dies: «Ich finde es sehr schade und hoffe, es kommt alles gut. Denn ich möchte mich jetzt voll auf meine Arbeit konzentrieren.»

Das sind die Bedingungen

Musicstar

Als Kandidaten kommen nur Schweizer Staatsbürger oder Personen mit Niederlassungsbewilligung C oder Aufenthaltsbewilligung B in Frage. Sie müssen Mundart verstehen, sich aber auch in Hochdeutsch ausdrücken können. Wer einen bestehenden Platten- oder Künstlervermarktungs-
vertrag hat, ist nicht zugelassen.

Miss Schweiz

Wer zur Miss Schweiz gekürt werden will, darf nicht jünger als 17 und nicht älter als 24 Jahre sein. Verlangt wird eine Mindestgrösse von 168 Zentimetern. Zudem haben nur Frauen, welche einen Schweizer Pass besitzen und noch nie Nacktbilder von sich machen liessen, eine Chance auf den Titel. Verheiratete und Mütter sind als Kandidatinnen nicht zugelassen.

Mister Schweiz

Um sich für den Titel des Mister Schweiz bewerben zu können, muss ein Kandidat mindestens 20 Jahre alt, 178 Zentimeter gross, Schweizer Staatsbürger und ledig sein. Vorbestrafte haben keine Chance.

Germany’s Next Topmodel

Wer von Topmodel Heidi Klum zum Supermodel gekürt werden möchte, darf nicht jünger als 16, nicht älter als 24 Jahre sein und muss mindestens 172 Zentimeter messen. Zudem wird eine Kleidergrösse von maximal 36 verlangt. Die deutsche Staatsbürgerschaft ist obligatorisch.
«Wofür macht man Verträge?»: Hape Schuwey (l.) und Daniel Schwab von Take Off Music mit dem CD-Produktionsvertrag, den Fabiennes Eltern vor acht Jahren unterzeichneten.- Foto: Miriam Künzli

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