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Ein Gutachten der Spezialisten der Kantonspolizei Zürich hält Interessantes fest: Auf den Flipcharts von Bankier Oskar Holenweger sind nur Notizen des Bankiers selber festzustellen – und keine von Drittpersonen. Die Flipcharts waren im letzten Sommer in Deutschland bei dem unter Geldwäschereiverdacht stehenden Banker beschlagnahmt worden waren.
Nach dem Bekanntwerden der Flipcharts und des ebenfalls in Deutschland beschlagnahmten, so genannten H-Plans, war der Verdacht geäussert worden, die Charts enthielten Notizen von zwei oder gar drei Personen. Dies hätte die Komplott-These gegen Roschacher gestützt. Demnach soll Bundesrat Blocher seine Kompetenzen gegenüber Bundesanwalt Valentin Roschacher überschritten und Roschacher dazu noch zum Rücktritt gezwungen haben.
Die neuen Erkenntnisse beeindrucken die Subkommission der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats unter Leitung von Lucrezia Meier-Schatz (CVP/SG) aber offenbar wenig. Auch heute hielt man eine weitere Sitzung in der Folgeuntersuchung über die Umstände des Roschacher-Abgangs ab und nahm das wissenschaftliche Gutachten zur Kenntnis.
Auf ein zweites Gutachten will die Subkommission verzichten. Aber: Sie führt ihre Abklärungen über einen allfälligen Bezug von Bundesbehörden zu den Flipcharts und dem H-Plan weiter, wie die Parlamentsdienste heute mitteilten. (AP/gux)