Die Erklärung von SonntagsBlick-Chefredaktor Christoph Grenacher vor dem Militärgericht Nr. 6 in Dielsdorf am heutigen Nachmittag im Wortlaut. Die Militärjustiz der Schweiz verfolgt drei Journalisten des SonntagsBlick. Diese hatten am 7. Januar ein Fax ägyptischer Behörden zu den Folterflügen der CIA publiziert, welches vom Schweizer Abhörsystem Onyx abgefangen und als "geheim" klassifiziert worden war.
Sehr geehrter Herr Untersuchungsrichter
Sie haben mich heute zur Einvernahme in einer von Ihnen so genannten Militärstrafuntersuchung vorgeladen. Lassen Sie mich folgende Erklärung abgeben, der ich im Nachgang nichts mehr beizufügen habe.
Als Chefredaktor einer Schweizer Zeitung fühle ich mich weder staatlichen Organen noch irgendwelchen Organisationen oder Parteien verpflichtet. Wir verstehen uns darum als unabhängige Sachwalter der Öffentlichkeit und lassen uns von keiner Seite instrumentalisieren. Wir erachten es als unsere Pflicht, Information zu veröffentlichen. Und wir wehren uns mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln gegen jeglichen Versuch, Informationen zu unterdrücken. Dabei berufe ich mich auch auf den Kodex der Schweizer Journalistinnen und Journalisten, der auf der Priorität der Öffentlichkeit beharrt.
Wir stellen in unserer Arbeit auch die Freiheitsrechte eines jeden Menschen und dessen Recht auf Würde über die Interessen eines einzelnen Staates, einer Organisation oder Interessenvertretung. Dies entspricht unserem demokratischen Verständnis. Und diese Wächterrolle entspricht auch dem Verständnis unserer Funktion Und Legitimation in einem demokratischen System.
Sie erlauben mir darum heute und an dieser Stelle die Bemerkung, dass ich Ihre Zuständigkeit für diesen Fall nicht anerkenne.
Wenn es ein Land zu dieser Zeit noch nötig hat, Journalisten aufgrund ihrer zivilen und durchaus auch zivilisierten Tätigkeit durch die Militärgerichtsbarkeit zu verfolgen, dann fehlt mir, auch mit speziellem Blick auf die beanstandete Causa, jegliches Verständnis. Wenn es diesem Land und seinen verschiedensten Organen bis dato nicht gelungen ist, das Recht, im speziellen auch das militärische Recht, den Erfordernissen der Medien und deren Aufgabe anzupassen, so kann dies meine heutige Vorladung nicht rechtfertigen.
Darum, sehr geehrter Herr Untersuchungsrichter, werde ich mich diesem Verfahren nicht stellen und diesen Raum nun wieder verlassen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Zürich, 24. Januar 2006
Christoph Grenacher
Chefredaktor SonntagsBlick